Medienbehörde: ORF darf online keine "Fanfacts" bringen

Die UEFA EURO 2016 im ORF
Die UEFA EURO 2016 im ORF(c) ORF
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Die KommAustria stellte mehrere Rechtsverletzungen im ORF-Online-Angebot fest. Generell sind die Sport- und Fußball-App aber nicht verboten.

Die Medienbehörde KommAustria hat im Online-Angebot des ORF eine Reihe von Rechtsverletzungen festgestellt. Konkret geht es um die Sport- beziehungsweise Fußball-Berichterstattung, die der öffentlich-rechtliche Sender im September 2015 gestartet hatte.

Das Internet-Sportportal Laola1.at legte in der Folge eine Beschwerde bei der KommAustria ein, um zu prüfen, ob der ORF mit seiner Online-Berichterstattung und der dazu gehörenden Fußball-App gegen das ORF-Gesetz verstößt. Die generelle Beschwerde gegen die Bereitstellung des Online-Angebots sport.ORF.at sowie gegen die Sport- und Fußball-App hat die Medienbehörde nun als unbegründet abgewiesen.

"Best of Social" und "Fanfacts" verstoßen gegen Gesetz

Zugleich stellte die KommAustria aber eine Reihe von Rechtsverletzungen im Angebot fest. So hat der ORF etwa entgegen den Vorgaben im ORF-Gesetz eine vertiefende Berichterstattung über europäische Fußballbewerbe mit Live-Ticker und Statistiken angeboten. Darüber hinaus monierte die Medienbehörde, dass der ORF Rubriken wie "Best of Social" und "Fanfacts" angeboten hat, die weder sendungsbegleitende Inhalte noch solche der tagesaktuellen Überblicksberichterstattung beinhalten.

Zudem habe der ORF in der Rubrik "TV" einen "TV-Guide" angeboten, der über die sendungsbegleitende Information und sendungsbegleitende Inhalte hinausging und auch auf die Berichterstattung durch andere Programmveranstalter als den ORF hinwies.

"InStream-Video-Ads" in höherer Frequenz

Ein weiterer von der Medienbehörde festgestellter Verstoß: Der ORF hat im Rahmen seines digitalen Sport- und Fußballangebots zu den aus der ORF-TVthek eingebundenen Videos "InStream-Video-Ads" in einer höheren Frequenz ausgespielt als in der TVthek selbst. Der ORF hat damit die Grenzen seines Angebotskonzepts für sport.ORF.at beziehungsweise sport.ORF.at/fussball überschritten und das ORF-Gesetz verletzt, so die Behörde.

Der entsprechende Bescheid der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig. Im ORF wird die aktuelle Entscheidung derzeit geprüft. "Wir werden mit höchster Wahrscheinlichkeit gegen den der Beschwerde stattgebenden Teil der Entscheidung Rechtsmittel ergreifen", erklärte ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann.

(APA)

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