Presserat rügte Krone.at wegen "Alibi-Prozess"-Artikel

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Ein Artikel der Online-Ausgabe der "Kronen Zeitung" über zurechnungsunfähige Straftäter wurde dem Anspruch auf Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten nicht gerecht.

Der Presserat hat die Onlineausgabe der "Kronen Zeitung" für einen Artikel gerügt, in dem es anlässlich des Prozess gegen den Grazer Amokfahrer um zurechnungsunfähige Täter geht. In dem Artikel auf Krone.at heißt es, dass diese Täter "gut behandelt werden, Therapiestunden genießen und sich nie für das verantworten müssen, was sie verbrochen haben." Weiters ist von einem "Alibi-Prozess" die Rede. Nach Auffassung des Presserats vermittelt der Artikel den falschen Eindruck, dass zurechnungsunfähige Straftäter Vorteile hätten und zu Unrecht besser behandelt würden als zurechnungsfähige Täter.

"Der Artikel wird dem Anspruch auf Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten nicht gerecht und verstößt somit gegen Punkt 2.1. des Ehrenkodex", heißt es in der am Montag veröffentliche Entscheidung. Die "Krone" hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit bisher nicht unterworfen.

"Mein Mann macht Kuverts vom Presserat gar nicht mehr auf", sagte "Heute"-Herausgeberin Eva Dichand kürzlich über ihren Ehemann, "Krone"-Herausgeber Christoph Dichand.

Der Presserat ist ein Verein, der sich nach Eigendefinition für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.