Aufregung um Hofer-Aussage zu Abstimmung über Todesstrafe

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AUSTRIA-POLITICS-VOTE(c) APA/AFP (JOE KLAMAR)
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Die Austria Presse Agentur fragte die beiden Präsidentschaftskandidaten, ob sie über Themen abstimmen lassen würden, die der Menschenrechtskonvention widersprechen. Hofers Antwort sorgt für Debatten.

Ein Fragenkatalog der Austria Presse Agentur (APA) an die beiden Bundespäsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer sorgte am Donnerstag für Aufregung in den Sozialen Medien. Die APA wollte von den Präsidentschaftskandidaten wissen, ob sie bei Volksabstimmungen auch Fragen zulassen würden, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Als Beispiel gab die Agentur die Wiedereinführung der Todesstrafe an. Van der Bellen antwortete auf die Frage, sie sollten „nicht Gegenstand von Volksabstimmungen sein“. Hofer sagte: „Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen ein gutes Gespür dafür haben, welche Themen für direkt-demokratische Abstimmungen geeignet sind und dass die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit unseren Werten vereinbar ist.“

„Hofer würde über Todesstrafe abstimmen lassen“, titelte die Boulevardzeitung „Österreich“ dann. „Hofer: Abstimmung über Todesstrafe möglich“, schrieb auch die Gratiszeitung „Heute“. In den Sozialen Medien wurde heftig darüber debattiert, ob Hofer bezüglich einer Abstimmung Ja oder Nein gemeint hat (die vollständige Antwort siehe unten). Aber auch darüber, ob der Präsidentschaftskandidat die Todesstrafe gar befürworte – eine Interpretation, die aus seiner Antwort nicht herleitbar ist.

Klarstellung von Hofer

Später präzisierte Hofer gegenüber der APA seine Antwort. Zugleich räumte er ein, dass er eine solche Volksabstimmung als Präsident nicht verhindern könnte.

"Aus dem Umstand, dass ich die Todesstrafe als nicht mit unseren Werten vereinbar erachte, folgt, dass ich eine solche Volksabstimmung strikt ablehne", teilte Hofer der APA schriftlich mit. "Die Kompetenz, diese im völlig unwahrscheinlichen Fall der Ansetzung durch das Parlament nicht zuzulassen bzw. zu verhindern, habe ich jedoch als Bundespräsident nicht. Ich würde mich jedoch in einer politischen Debatte vehement dagegen aussprechen."

Die Frage und Antwort im Wortlaut

Würden Sie bei Volksabstimmungen auch Fragen zulassen, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen (z.B. Wiedereinführung der Todesstrafe)?

HOFER: Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen ein gutes Gespür dafür haben, welche Themen für direkt-demokratische Abstimmungen geeignet sind und dass die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit unseren Werten vereinbar ist.

VAN DER BELLEN: Themenbereiche, die Grund- und Menschenrechte berühren, sollen nicht Gegenstand von Volksabstimmungen sein. Ja zu einer Stärkung der Bürgerechte, vor allem auf lokaler Ebene sind vorausschauende Bürgerbeteiligungsprozesse ein Schlüssel, um Konflikten vorzubeugen und Projekte zur Zufriedenheit möglichst aller zu verbessern."

(Red./APA)

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