Presserat: Keine Verstöße in Berichterstattung über Peter Pilz

HINTERGRUNDGESPRAeCH PETER PILZ
HINTERGRUNDGESPRAeCH PETER PILZAPA/HELMUT FOHRINGER
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"Männer am Pranger": Es gab Leser-Beschwerden über verschiedene Berichte zu den Vorwürfen der angeblichen sexuellen Belästigung.

Der mediale Umgang mit den Vorwürfen gegen Peter Pilz wird vom Presserat nicht beanstandet. Mehrere Leser waren mit Kritik an Berichten zum Selbstkontroll-Gremium gegangen. Das entschied: "Aufgrund seiner Vorbildwirkung als Politiker muss Peter Pilz die öffentliche Aufarbeitung der Vorwürfe gegen ihn aushalten."

Gegenstand der Beschwerden waren Berichte unter anderem auf "derstandard.at", auf "diepresse.com", auf "falter.at" im "Kurier" sowie auf "oe24.at" Der Presserat sah generell weder eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes noch einen Verstoß gegen den Schutz der Unschuldsvermutung: "Bei Peter Pilz handelt es sich um einen Politiker, der seit vielen Jahren öffentlich in Erscheinung tritt", somit sei eine identifizierende Berichterstattung möglich. Er sei in den Berichten auch nicht "als schuldig hingestellt" worden, in einigen Artikeln habe er außerdem zu den Vorwürfen Stellung nehmen können.

Der beanstandete Beitrag auf "derstandard.at" war laut Presserat ein Kommentar, in dem der Autor den Umgang des Politikers mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung kritisierte. Bei Kommentaren sei die Pressefreiheit besonders weit auszulegen, hielt der Presserat dazu fest.

"Männer am Pranger"

Dass der "Kurier" als Blattaufmacher "Männer am Pranger" zeigte, dabei "neben Peter Pilz u.a. auch Harvey Weinstein und Kevin Spacey" zu sehen waren und dies als "Fotomontage wie ein Verbrecherfoto" gestaltet war, ist für den Senat 3 des Presserats kein Grund zum Einschreiten: "Auch wenn es bei der Darstellung zu einer gewissen Zuspitzung gekommen sein mag, wurde das Fehlverhalten, das Pilz angelastet wird, im Rahmen der sogenannten #MeToo-Debatte ins Rollen gebracht, deren Ausgangspunkt die Vorwürfe gegen Weinstein waren." Außerdem habe Pilz selbst "bis zu einem gewissen Grad angedeutet, gewisse Verfehlungen begangen zu haben". Damit sei die Causa wenn "nicht (bzw. nicht mehr) strafrechtlich", dann "zumindest" moralisch relevant.

(APA)

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