Puls4-Chef: „Der ORF muss verteidigt werden“

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Welchen Stellenwert soll öffentlich-rechtlicher Rundfunk haben? Was soll er dürfen? Braucht man ihn? Privat-TV-Chef Markus Breitenecker denkt darüber nach und will den ORF vor sich selbst retten.

„Die Presse“: Die Regierung will ORF- und Privat-TV-Gesetz novellieren. Was halten Sie davon?

Markus Breitenecker: Meiner Ansicht nach ist im ORF-Gesetzesentwurf der Regierung der Vorgabe der EU-Kommission, den öffentlich-rechtlichen Auftrag konkreter zu definieren und zu präzisieren, nicht genügend Rechnung getragen worden. Es wurde nur die Überschrift geändert in öffentlich-rechtlicher Kernauftrag. Dabei wäre das die Kernfrage: Was ist im zweiten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends der Sinn und Zweck eines öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens, das einen öffentlichen Mehrwert – auch Public Value genannt – erzeugen soll? Und was unterscheidet öffentlich-rechtlichen Rundfunk von privaten Anbietern? Diese Kernfragen werden im Gesetz nicht berührt – es geht rein um „Tagespolitik“: um Wettbewerbsverzerrung, Macht- und Einflussmöglichkeiten und wirtschaftliche Privilegien.

Die erste Frage wäre wohl: Braucht es überhaupt öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Breitenecker: Am marktradikalsten ist hier der amerikanische Ansatz – da wird klar mit Nein geantwortet. Die marktradikalste Antwort in Europa ist die, zu sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte ausschließlich auf das beschränkt werden, was der Markt nicht selber herstellen kann. Auf der anderen Seite gibt's die Öffentlich-Rechtlichen, die der Meinung sind, Privat-TV ist durch Privilegien für die Öffentlich-Rechtlichen möglichst zu behindern, weil das Wahre, Schöne und Gute kann nur im öffentlich-rechtlichen TV entstehen. Meiner Meinung nach ist die europäische Lösung einer echten dualen Rundfunkordnung der richtige Mittelweg. Ich glaube, dass ein gleichberechtigter, gleich starker öffentlich-rechtlicher neben einem starken privaten Rundfunk die beste Form ist.

Sollten Sie nicht als Vertreter der Privatsender der Meinung sein, man sollte den Rundfunk gänzlich dem Markt überlassen?

Breitenecker: Zum Rundfunk gehören Radio, Fernsehen und Internet, aber zur Diskussion steht vor allem das Fernsehen, weil es nach wie vor das am stärksten meinungsbildende Leitmedium ist. Fernsehen ist aber ein hybrides Gut – es ist sowohl Kultur- als auch Wirtschaftsgut, im Gegensatz zu Schuhen oder Schrauben. Und Kulturgüter genießen auf europäischer und auf österreichischer Ebene besonderen Schutz, besondere Förderung und gesetzliche Regelungen. Dieser Doppelcharakter ist in der europäischen Historie durch ein duales System gelöst worden. Die Öffentlich-Rechtlichen sind Kulturinstitute im Eigentum der Bevölkerung, sie haben einen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit zu erfüllen. Die Privaten sind wirtschaftliche Unternehmen im Eigentum privater Aktionäre und arbeiten marktorientiert.

Könnte man den öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht ausschreiben?

Breitenecker: Dafür spricht, dass es einen Wettbewerb gäbe um die möglichst qualitative und kostengünstige Erfüllung dieses Auftrags. Dagegen spricht, dass sich ein privates Unternehmen auch entschließen kann, den Auftrag nicht zu erfüllen oder sich gar nicht darum zu bewerben. Wenn wir also glauben, es soll der Kulturaspekt des Fernsehens im öffentlichen Interesse abgesichert erfüllt werden, brauchen wir auch eine Institution, die garantiert, dass dieses öffentlich-rechtliche Interesse auch umgesetzt wird und können uns nicht zur Gänze in die Abhängigkeit vom Wollen der Privaten begeben. Eine Mischform zwischen garantierter öffentlich-rechtlicher Grundversorgung und einer Ausschreibung von zusätzlichem Public-Value-Inhalt wäre eine gute Weiterentwicklung.

Und was soll so eine öffentlich-rechtliche Institution dürfen?

Breitenecker: Es muss definiert und präzisiert werden, was dieser öffentliche Mehrwert ist. Und wie interpretiert die jeweilige Führung der öffentlich-rechtlichen Anstalt diesen Auftrag? Jetzt ist die juristische Antwort des ORF die: Alles, was wir machen, ist unabhängig von der Qualität und dem Charakter öffentlich-rechtlich – weil wir es machen und sonst niemand öffentlich-rechtlich ist. Das ist zu kurz gegriffen. Es muss einen offensichtlichen Unterschied geben zwischen Programmen eines öffentlich-rechtlichen Anbieters und jenen von Privaten, und er muss auch publizistisch erkennbar sein.

Sehen Sie beim ORF diesen Unterschied?

Breitenecker: Immer weniger und viel zu wenig. Das ist das Hauptdilemma des ORF. Ich glaube, dass der ORF historisch eine der wichtigsten identitätsstiftenden Kulturinstitutionen Österreichs ist und in seiner Gesamtheit verteidigt werden muss. Die Hauptgefahr für den ORF besteht darin, dass der ORF in seinem Selbstverständnis die Unterscheidung zwischen Programmen im öffentlichen Interesse mit Public-Value-Inhalten einerseits und rein am Markt und der Quote orientiertem Kommerzprogramm andererseits verliert.

Was verstehen Sie unter Public Value?

Breitenecker: Ein Kriterium ist die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Einzelinteressen: Es sollte ein Totalverbot für Einzelunternehmen geben, sich ins Programm einzukaufen, ein Verbot von Product-Placement. Aber auch bei den klassischen Werbezeiten ist eine Abhängigkeit des ORF von konjunkturellen Schwankungen abzulehnen: Ein Kulturgut soll auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten gesichert sein. Ein weiterer Aspekt: Ich glaube, dass die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein verfassungsrechtlich gebotenes Grundprinzip der Meinungsfreiheit ist, da die Idealform des Öffentlich-Rechtlichen das Gegenteil von Staatsfunk sein sollte. Nur eine maximale Politik- und Staatsferne garantieren unabhängige Berichterstattung und erfüllen das demokratische Grundprinzip auf freie Meinungsäußerung. Ein dritter Aspekt wäre die Ausgewogenheit aller Elemente des Kernauftrags, also in etwa eine Gleichgewichtung von Information, Bildung, Kultur mit kommerziellen Inhalten und nicht eine exzessive Ausweitung der US-fiktionalen TV-Unterhaltung wie derzeit bei ORF1.

Ist Staats- und Politikferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks denn realistisch?

Breitenecker: Die herrschende Meinung ist, das klingt nach Utopie. Aber ich glaube, dass das kontinuierliche Wegbewegen von dieser Idealform über das letzte Jahrzehnt die Institution des öffentlich-rechtlichen Kulturinstituts ORF mehr gefährdet als andere Angriffe. Die Abhängigkeit des ORF vom Goodwill der Politik, was seine finanzielle Absicherung betrifft, war aufgrund seiner wirtschaftlichen Schieflage noch nie so hoch wie jetzt. Je abhängiger man davon ist, ob die Politik die Gebühren erhöht oder refundiert, desto abhängiger ist man von den politischen Parteien und desto mehr wird dem Prinzip der Staatsferne widersprochen. Die zusätzlichen 160 Millionen Euro Steuergeld, die der ORF bekommen soll, sind also nicht nur ein an Wettbewerbsvernichtung grenzender Nachteil für die Privaten, sie sind vor allem unter den Bedingungen, unter denen sie von der Politik gegeben werden, ein Schritt in Richtung Abhängigkeit und staatlichem Einfluss. In Kombination mit der Missinterpretation des öffentlich-rechtlichen ORF-Kernauftrags – nämlich geringstmögliche Unterscheidbarkeit zu rein kommerziellen Programmen – verstärkt das nicht nur die wirtschaftliche Schieflage sondern auch die publizistische Identitätskrise des ORF.

ZUR PERSON

Markus Breitenecker (*1968, Wien) studierte Jus in Wien. Er startete in Deutschland beim Wetterkanal, dann bei der ProSieben Media AG. Breitenecker ist Geschäftsführer des Privatsenders Puls4 und der SevenOne Media in Wien (die Sat1, Kabel1, Pro7, Puls4 vermarktet), er ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbands Österreichischer Privatsender.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2010)

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