Sammelklage wegen ORF-Gebühr: Bis zu 300 Millionen Euro

Was, wenn Advofin recht bekommt?
Was, wenn Advofin recht bekommt?(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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3,3 Millionen GIS-Kunden könnten sich jeweils rund 100 Euro zurückholen: So geht die Rechnung der Prozessfinanzierer Advofin, die eine Sammelklage starten.

Der Prozessfinanzierer Advofin startet eine Sammelklage gegen die ORF-Tochter GIS. Dabei geht es um die Umsatzsteuer in Höhe von zehn Prozent, die gemeinsam mit dem ORF-Programmentgelt eingehoben werden. Dies widerspreche EU-Recht, erklärte Advofin am Mittwoch. Man verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2016. Das Finanzministerium sieht das anders.

Der EuGH hatte damals entschieden, dass die Gebühr des tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht der Umsatzsteuer unterliegt: Da es sich bei der Einhebung von Rundfunkgebühren um keine freiwillige vertragliche Beziehung oder Vereinbarung handle, sei diese auch nicht als Dienstleistung gegen Entgelt zu werten, so die Begründung.

Musterklage bereits eingebracht

Es handle sich um eine "Steuer auf die Steuer", argumentiert Advofin. "Wir sind der festen Überzeugung, dass die Verrechnung der Umsatzsteuer nicht europarechtskonform ist", erklärte Vorstandsmitglied Gerhard Wüest bei der Pressekonferenz in Wien. Erste Schritte wurden bereits getätigt: Man hat beim Handelsgericht eine Musterklage eingebracht, die Verhandlung finde noch im November statt. Zugleich wurden bei der GIS im Verwaltungsrechtsweg Bescheide eingefordert. Beide Wege würden letztendlich beim EuGH landen, zeigte sich Rechtsanwalt Ulrich Salburg überzeugt.

Die ORF-Gebührenzahler (Privatpersonen, nicht Unternehmer) werden zur regen Teilnahme an der Sammelklage aufgerufen, was ab sofort möglich ist. Pro Teilnehmer bestehe ein Rückforderungsanspruch von 100 Euro: Rund 20 Euro pro Jahr und Person, ausgehend von einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren rückwirkend, hieß es. Advofin übernimmt das "Kosten- und Finanzierungsrisiko", im Falle eines Erfolgs erhält das Unternehmen 27 Prozent des Nettoerlöses. Und natürlich würde für die Zukunft weniger an die GIS überwiesen werden müssen.

"Uns geht es um die Konsumenten"

Dass diese Sammelklage kurz nach dem Anti-Gebühren-Volksbegehren der Christenpartei gestartet wird, sei Zufall, versicherte Wüest. "Uns geht es um die Konsumenten, nicht um die ORF-Gebühren oder die künftige Finanzierungsstruktur des ORF." Die Forderungen müssten sich gegen den ORF bzw. die GIS wenden, da letztere als Behörde die Einhebung durchführe. Sollte Advofin recht gegeben bekommen, müsste der ORF wiederum die Mittel - über 60 Millionen Euro jährlich - vom Bund rückfordern. Jedenfalls verlieren würde der ORF die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Im Finanzministerium verweist man indes wie schon 2016 auf eine Sonderregelung im EU-Beitrittsvertrag, wonach Österreich weiterhin nichtgewerbliche Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten versteuern könne. "Unser Standpunkt hat sich nicht verändert", erklärte Ministeriumssprecher Johannes Pasquali am Mittwoch. "Wir sind der Meinung, dass es hier eine aufrechte und auch rechtskonforme Rechtsgrundlage gibt." Es gebe diesbezüglich auch ein Gutachten aus dem Jahr 2016, das diese Position untermauere. "Dennoch überprüfen wir auch das EuGH-Urteil", betonte Pasquali aber.

>> advofin Sammelklage

(APA)

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