Die Prüfung der Buchhaltungssysteme durch den ORF ergab, dass jeweils einmalig 100 Euro an die beiden Skinheads gezahlt wurden. Staatsanwalt und ORF-Juristen streiten um die Herausgabe der "Schauplatz"-Bilder.
Die Prüfung der Buchhaltungssysteme ist laut ORF abgeschlossen – die „Schauplatz“-Redaktion hat im Zuge der Dreharbeiten für die Sendung „Am rechten Rand“ jeweils einmalig 100 Euro an die beiden Skinheads gezahlt, über die berichtet wurde. Darüber hinaus seien keine ORF-Mittel an die Protagonisten verbucht worden.
ORF-Finanzdirektor Richard Grasl hat auch die Zahlungen der vergangenen Jahre untersucht: Hier sei für „Aufwandsentschädigung“, „Rechteabgeltung“ oder „Spesen Externer“ bei allen Produktionen der Hauptabteilung FI 9 (Magazine und Servicesendungen) nie mehr als ein Prozent des Gesamtbudgets ausgegeben worden.
Auch die „Schauplatz“-Redaktion habe diesen Anteil 2009 mit einem knapp fünfstelligen Betrag nicht überschritten. Die Staatsanwaltschaft prüft weiter den behaupteten Verstoß gegen das Verbotsgesetz – und fordert die Herausgabe des Rohmaterials von den Dreharbeiten zu „Am rechten Rand“. ORF-Magazinchef Johannes Fischer verweigert – und beruft sich auf das Redaktionsgeheimnis. Laut §31 Mediengesetz haben Medien und ihre Mitarbeiter das Recht, in einem Strafverfahren oder als Zeugen vor Verwaltungsbehörden die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen oder die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen betreffen. Nur wenn Informanten geschützt werden können, können Medien als „vierte Gewalt“ im Staat Skandale, Machenschaften aufdecken.
Ed Moschitz, der die „Schauplatz“-Reportage mit den Skinheads gemacht hat, kann sich als Beschuldigter in der Causa nicht auf das Redaktionsgeheimnis berufen. Er steht im Verdacht, die Burschen aufgefordert zu haben, „Sieg Heil!“ zu rufen. Am Küniglberg heißt es, nicht Moschitz, sondern der ORF sei Eigentümer der Aufnahmen, daher sei die Verweigerung der Herausgabe „legitim“. Der Staatsanwalt will das Material als Beweismittel – nur so könne festgestellt werden, ob tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen.
Möglich, dass im Zuge der Sichtung aller Filme weitere Personen auftauchen, die sich strafbar gemacht haben – das „Schauplatz“-Team drehte u.a. in einem illegalen Neonazi-Shop. Hier gilt das Redaktionsgeheimnis: Der ORF muss nicht preisgeben, wo das Geschäft ist oder von wem er davon weiß. Sind dort aber wie behauptet T-Shirts oder Häferl gekauft worden (angeblich auch von Moschitz bzw. von dessen Geld), deren Aufdruck gegen das Verbotsgesetz verstößt, dann sei das schwer mit dem Redaktionsgeheimnis zu rechtfertigen, meinen Juristen.
Um die Regeln journalistischer Arbeit abzustecken, hat ORF-General Alexander Wrabetz die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung“ angekündigt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2010)