Meischberger siegt in erster Instanz gegen "Österreich"

Meischberger siegt erster Instanz
Meischberger siegt erster Instanz(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Zeitung berichtete über eine angebliche Forderung von zwei Millionen Euro an den ORF. Meischberger klagte auf Gegendarstellung und Entschädigung. "Österreich" legt Berufung ein.

Walter Meischberger siegt gegen die Tageszeitung "Österreich" - zumindest in erster Instanz. Am Dienstagnachmittag wurde im Wiener Straflandesgericht ein medienrechtliches Verfahren entschieden, das der ehemalige, vom BZÖ nominierte ORF-Stiftungsrat gegen die Zeitung angestrengt hatte. Stein des Anstoßes war ein Bericht über Meischberger in "Österreich": Darin behauptete die Tageszeitung sinngemäß, dass der damalige Stiftungsrat vom unter Berufung auf Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ORF per E-Mail zwei Millionen Euro gefordert. Das haben sowohl Meischberger als auch ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz dementiert. In dem Gegendarstellungs-Verfahren blieb Meischberger in erster Instanz siegreich.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer meldete umgehend volle Berufung an, "weil der Mailverkehr ja existiert"

Gab Projekt, aber keine Geldforderung

"Es hat ein Fernseh-Projekt gegeben. Es hat ein Budget gegeben von zwei bzw. drei Millionen Euro. Das hat aber nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun, wo unterstellt wurde, der Herr Meischberger habe ohne entsprechende Gegenleistung Geld gefordert", stellte Richterin Karin Beber fest. Der Ex-Stiftungsrat erhielt eine Entschädigung von insgesamt 4000 Euro zugesprochen - der Bericht war sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe der Tageszeitung publiziert worden und wurde vom Gericht mit jeweils 2000 Euro in Rechnung gestellt.

Meischberger hatte Wrabetz mehrfach angemailt, wobei er etwa am 30. August 2007 - also rund ein Jahr nach der ORF-Generalswahl - festhielt: "Ich möchte Dich daran erinnern, das [sic] Du mir das Budget von 3 Mio. Euro pro Jahr für eine wöchentliche Magazinsendung an einem Sendeplatz auf ORF 2 vorgegeben hast."

Zeuge aus Werbeagentur entlastete Meischberger

Tatsächlich gab es Überlegungen zu einem Fernsehprojekt, was Wrabetz auch beim Prozessauftakt Mitte Mai im Zeugenstand eingeräumt hatte. Von Geldforderungen sei allerdings nie die Rede gewesen. An eine entsprechende Sitzung, an der Meischberger, Meischbergers Tochter, Wrabetz und ORF-Onlinedirektor Thomas Prantner teilnahmen, erinnerte sich auch der Chef einer Wiener Werbeagentur, der dazu am Dienstag abschließend befragt wurde.

"Meine Rolle war zu schauen, ob das für die Werbewirtschaft grundsätzlich interessant ist", sagte der Zeuge. Bei der Sitzung sei "ein Budgetplan, ein Kostenplan" präsentiert worden. Um konkrete Beträge sei es nicht gegangen: "Ich hab' auch nicht in Erinnerung, dass über Provisionen gesprochen wurde." Auch Ex-Finanzminister Grasser sei kein Thema gewesen.

(APA)

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