Hintergrund zum ORF: Stiftungsrat, Direktoren, Gebühren

Hintergrund Stiftungsrat Direktoren Gebuehren
Hintergrund Stiftungsrat Direktoren Gebuehren(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer im Stiftungsrat sitzt, welche Direktoren die Geschicke des ORF lenken und wer wieviel vom Gebührenkuchen erhält.

Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF und hat 35 Mitglieder. Er bestellt alle fünf Jahre den ORF-Generaldirektor und die übrige Geschäftsführung, genehmigt Finanz- und Stellenpläne sowie weitere wesentliche Unternehmensentscheidungen, beschließt Erhöhungen der ORF-Gebühren und jedes Jahr den Jahresabschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders.

In seiner derzeitigen Form gibt es den Stiftungsrat seit 2001, als das ORF-Gesetz geändert wurde und anstelle des ORF-Kuratoriums das neue Gremium trat. Offiziell "entparteipolitisiert", dürfen die Mitglieder keine Politiker und auch sonst nicht für eine Partei tätig sein. Nach wie vor aber sind sogenannte fraktionelle "Freundeskreise" üblich und die Mitglieder den Parteien zuzuordnen.

Die SPÖ kann auf 15 ihr nahe stehende Vertreter zählen, die ÖVP auf 12, FPÖ/FPK auf zwei und Grüne sowie BZÖ jeweils auf ein Gremienmitglied. Komplettiert wird die Runde durch vier Unabhängige Räte, bestehend aus Betriebsräten und etwa dem Kirchenvertreter Franz Küberl.

Der Generaldirektor hat dem Stiftungsrat wie ein Vorstand dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zu berichten. Die Funktionsperiode des Stiftungsrats dauert vier Jahre, gerechnet vom ersten Tag des Zusammentretens. Das derzeit amtierende Gremium hat sich am 22. April 2010 konstituiert. Am 15. September wählt das Gremium die zentralen Direktoren sowie Landesdirektoren.

(c) APA

Die Direktoren: In der Ära Wrabetz II wird das Direktorium von sechs auf vier Direktoren verkleinert, hinzu kommen die Direktoren der Landesstudios. Im Moment sind die Posten des Informationsdirektor (nach der Abwahl von Elmar Oberhauser) und des Technischen Direktors (nach dem Tod von Peter Moosmann) unbesetzt - Wrabetz hat die Agenden selbst übernommen.

In seinem Bewerbungskonzept hat der ORF-Chef die neue Geschäftsaufteilung bereits festgelegt: sie soll aus einem Generaldirektion, einem Fernsehdirektor, einem Hörfunkdirektor, einem Kaufmännischen Direktor, einem Technischen Direktor sowie aus neun Landesdirektoren bestehen. Finanzchef Richard Grasl und Radiochef Karl Amon sind fix im Boot, für die anderen Posten wünscht sich Wrabetz Frauen.

Die derzeitigen Direktion:

  • ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz
  • Programmdirektor Fernsehen Wolfgang Lorenz
  • Hörfunkdirektor Karl Amon
  • Kaufmännischer Direktor Richard Grasl
  • Direktor für Online und Neue Medien Thomas Prantner

Die neun Landesdirektoren:

  • Brigitte Wolf, Wien
  • Karlheinz Papst, Burgenland
  • Willy Haslitzer, Kärnten
  • Norbert Gollinger, Niederösterreich
  • Helmut Obermayr, Oberösterreich
  • Siegbert Stronegger, Salzburg
  • Gerhard Draxler, Steiermark
  • Kurt Rammerstorfer, Tirol
  • Wolfgang Burtscher, Vorarlberg

Die Rundfunkgebühren, die von der GIS eingehoben werden, setzen sich aus Programmentgelt (Radioentgelt, Fernsehentgelt), Radiogebühr und die Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag und einer je nach Bundesland unterschiedlich hohen Landesabgabe zusammen. Der Betrag variiert zwischen zwischen 18,61 Euro und 23,71 Euro pro Monat.

Das Programmentgelt von 14,50 monatlich geht an den ORF. Die Radiogebühr und die Fernsehgebühr von 0,36 Euro bzw. 1,16 Euro pro Monat fließen an den Bund. Ebenso wie der Kunstförderungsbeitrag (0,48 Euro pro Monat), der zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Die Landesabgabe fließt dem jeweiligen Landesbudget zu.

Die Gebühren in den einzelnen Bundesländern:

  • Steiermark: 23,71
  • Kärnten: 23,71
  • Wien: 23,06
  • Salzburg: 22,81
  • Niederösterreich: 22,71
  • Tirol: 21,91
  • Burgenland: 21,11
  • Oberösterreich: 18,61
  • Vorarlberg: 18,61

(APA/Red.)

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