ORF-Gesetz: Gebühren künftig auch ohne Empfang fällig

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ORFGesetzt Gebuehren kuenftig auch(c) Die Presse (FABRY Clemens)
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Der Nationalrat hat eine Lücke für eine Gebührenbefreiung im ORF-Gesetz geschlossen. Nun muss man auch zahlen, wenn man keinen ORF empfängt.

Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Lücke im ORF-Gesetz geschlossen, die es bisher ermöglicht hat, der Gebührenzahlung zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer Gebühren zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Zustimmung erhielt die Novelle nur von SPÖ und ÖVP. Künftig verpflichtet der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung.

Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist.

Das heißt beispielsweise, dass ohne freigeschaltete ORF-Digital-Sat-Karte kein Empfang möglich und damit kein Programmentgelt fällig war. Vor einem Jahr nutzten laut "Standard" rund 30.000 Haushalte diese Möglichkeit, den ORF-Gebühren zu entkommen.

"Körberlgeld in Millionenhöhe"

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) kritisierte bereits im Vorfeld des Beschlusses, dass dem ORF "ein Körberlgeld in Millionenhöhe" zukomme, während die Privatsender leer ausgehen. "Zusammen mit der angekündigten Gebührenerhöhung führt dies ab 2012 zu Mehreinnahmen in Höhe von zig Millionen", so Klaus Schweighofer, Vorstand der Styria Media Group und Vorstandsvorsitzender des VÖP.

Ab Jahresmitte 2012 ist eine Erhöhung der ORF-Gebühren um sieben Prozent geplant. Der Betrag der Gebühr variiert im Moment zwischen zwischen 18,61 Euro (etwa in Vorarlberg) und 23,71 (in der Steiermark) Euro pro Monat. Die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich weil je nach Bundesland eine variable Landesabgabe verrehcnet wird.

(APA)

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