Ungarn: Verfassungsrichter kassieren Teile des Mediengesetzes

(c) AP (Bela Szandelszky)
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Mit seiner Mediengesetzgebung hat der Regierungschef Orbán kein Glück. Der Gerichtshof beanstandet Mängel beim Schutz journalistischer Quellen. Auch das neue Notenbankgesetz steht im Kreuzfeuer der Kritik.

Wien/Budapest. Mit seiner Mediengesetzgebung hat der ungarische Regierungschef Viktor Orbán kein Glück. Nachdem der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes Nr. CIV – im Volksmund „Medienverfassung“ genannt – nach harscher Kritik aus dem In- und Ausland im Februar entschärft werden musste, hat nun das Verfassungsgericht in Budapest Teile des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzes kassiert. Nach einem Bericht der ungarischen Nachrichtenagentur MTI haben die Verfassungsrichter am Montag mehrere Abschnitte als verfassungswidrig deklariert und per 31. März 2012 aufgehoben.

Zu den beanstandeten Passagen zählt demnach die Regulierung des Schutzes journalistischer Informationsquellen. Nach dem Gesetz galt dieser Schutz nur im Falle von Informationen, „deren Veröffentlichung im allgemeinen Interesse“ lag – ein Gummiparagraf nach Ansicht vieler Kritiker. Die Richter schlossen sich dieser Meinung an: Die Regelung „öffnet der Möglichkeit der Einschränkung der Pressefreiheit Tür und Tor“, hieß es in der Begründung des Entscheids.

Ebenfalls aufgehoben wurden Vorschriften über die von der ungarischen Medienbehörde zu kontrollierenden Inhalte der Printmedien sowie Teile eines weiteren, ebenfalls aus dem Jahr 2010 stammenden Gesetzes, in dem das Tätigkeitsfeld des staatlichen Medienkommissars umschrieben wird – sein Wirken sei eine „bedeutende Einmischung in die Tätigkeit der Presse“.

„Ordentliche Watschen“

Von einer „ordentlichen Watschen für Viktor Orbán“ spricht Andreas Pribersky, Politologe an der Universität Wien gegenüber der „Presse“. Pribersky verweist darauf, dass in dem richterlichen Gremium fünf von Orbán nominierte Mitglieder – unter ihnen ein ehemaliger Abgeordneter der Regierungspartei Fidesz – sitzen. Der Politikwissenschaftler führt diese überraschende Entscheidung auf den mäßigenden Einfluss europäischer Institutionen zurück – und er rechnet damit, dass Orbán bei der nächsten Regierungsumbildung (als wahrscheinlicher Zeitpunkt wird der Jahresbeginn 2012 kolportiert) einen „Sündenbock“ über die Klinge springen lässt. An einen neuerlichen Anlauf in der Mediengesetzgebung glaubt Pribersky jedenfalls nicht: „Das wichtigste Schlachtfeld ist momentan die Ökonomie.“
Damit ist vor allem jenes Gesetz gemeint, das die Regierung durch das Parlament bringen will und das die Autonomie der Notenbank beschneidet. Konkret soll das Entscheidungsgremium der Zentralbank erweitert werden und der Notenbankgouverneur die Befugnis verlieren, seine Stellvertreter zu bestimmen – die sollen nämlich künftig vom Staatsoberhaupt direkt nominiert werden. Kritiker befürchten, dass diese Neuerungen den Durchgriff der Regierung auf die Geldpolitik ermöglichen soll.

Internationale Bedenken

Laut Wirtschaftsminister György Matolcsy soll das Gesetz noch heuer beschlossen werden. EU, Europäische Zentralbank und der IWF haben ihre Bedenken angemeldet. Das Gesetz könnte „die Unabhängigkeit der Nationalbank unterminieren“, hieß es aus dem Kabinett von Währungskommissar Olli Rehn. Orbán hat bereits reagiert: Gestern wurden Änderungen im Gesetzesentwurf angekündigt: Demnach soll die Unabhängigkeit der Behörde ausdrücklich festgeschrieben werden.

Seit die Ratingagentur Moody's die Kreditwürdigkeit Ungarns Ende November auf das Ramschniveau herabgestuft hat, verhandelt Budapest mit EU und Währungsfonds über eine Geldspritze. Die Gespräche wurden am Freitag unterbrochen – und zwar wegen des neuen Gesetzes, wie es aus dem Kabinett von Währungskommissar Olli Rehn hieß.

Auf einen Blick Das umstrittene Mediengesetz trat zu Jahresbeginn in Kraft und musste bereits wegen heftiger Kritik aus dem In- und Ausland modifiziert werden. Die jetzt aufgehobenen Passagen betreffen den Schutz journalistischer Quellen – dieser ging den Richtern nicht weit genug –, die öffentliche Kontrolle über die Inhalte der Printmedien sowie den Aufgabenbereich des Medienkommissars, der sich mit der Verletzung von Interessen durch Medien befasst.

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