Redakteursrat: Postenvergabe verstößt gegen Gesetz

Redakteursrat: Postenvergabe verstößt gegen Gesetz
Redakteursrat: Postenvergabe verstößt gegen Gesetz(c) AP (Ronald Zak)
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In einem Schreiben an ORF-General Alexander Wrabetz wird kritisiert, dass Personalentscheidungen ohne Ausschreibungen verlautbart wurden.

Am Mittwoch verschickte der ORF-Redakteursrat ein Schreiben an Generaldirektor Alexander Wrabetz. Darin äußern die Redakteursvertreter ihren Unmut über angekündigte Personalentscheidungen wie die Bestellung von Niko Pelinka als neuen Büroleiter des Generaldirektors: Diese seien rechtswidrig wiedersprechen zudem "den sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten". Sowohl das ORF-Gesetz als auch das Arbeitsverfassungsgesetz würden dabei verletzt werden. Darüber hinaus empört sich der Rat, dass die Büroleiter-Stelle in der Generaldirektion als leitender Redakteur in der Verhandlungsgruppe 16 ausgeschrieben wurde.

Konkret verweist der Redakteursrat auf den Paragraf 27 im ORF-Gesetz. "Sämtliche Stellen im Österreichischen Rundfunk (...) sind neben der internen Ausschreibung durch Verlautbarung im 'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' öffentlich auszuschreiben, soweit es sich nicht um untergeordnete Dienstleistungen handelt", heißt es dort wörtlich. Dass die ORF-Geschäftsführung am 23. Dezember zahlreiche Personalentscheidungen, wie eben jene des Büroleiters, ohne vorherige Ausschreibungen kundgetan hatte, verstoße demnach gegen das Gesetz, hieß es weiters.

In dem Schreiben werden auch jene "Postenbesetzungen" kritisiert, für die es noch gar keinen Posten gibt. Die Stellvertreterstelle für den Technischen Direktor etwa, die Thomas Prantner einnehmen soll, und die neue Dienststelle "Koordination Landesstudios", die Robert Ziegler, Betriebs- und Stiftungsrat, erhält: Beide Posten müssten erst geschaffen und dann ausgeschrieben werden.

Ziegler sei derzeit "per interner Mitteilung" bestellt, sagte Redakteursrat-Vorsitzender Fritz Wendl. Pelinkas Vorgänger Kurt Reisnegger soll künftig in der Generaldirektion die Aufgaben strategische Planung und medienübergreifende Programmprojekte wahrnehmen. Auch dies ist laut Wendl noch nicht ausgeschrieben, ebenso wenig wie die Büroleitung der neuen Programmdirektorin Kathrin Zechner, die laut ORF-Aussendung vergangener Woche Angelika Simma zugedacht ist.

Roland Weissmann sei zwar zum Leiter der Hauptabteilung "Produktionswirtschaft Fernsehen" bestellt worden, für die Ansiedlung dieser Agenden in der Kaufmännischen Direktion sei aber noch keine Organisationsänderung durchgeführt worden. Bei neuen Strukturen in der Betriebsorganisation hätte aber die Belegschaft laut Arbeitsverfassungsgesetz Mitwirkungsrechte, so die Redakteure. Soweit Journalistisches betroffen ist, sähe dies auch das ORF-Gesetz bzw. Redakteursstatut vor.

Abschließend formuliert der Redakteursrat ein Fazit: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die ORF-JournalistInnen es nicht hinnehmen werden, wenn ihre gesetzlichen Rechte, sich um (Führungs-)Position zu bewerben und ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte bei Struktur- und Personalentscheidungen eingeschränkt werden."

Die Protestresolution der "Zeit im Bild"-Redaktion gegen den Wechsel von Pelinka in den ORF ist bislang von mehr als 100 Redakteuren unterschrieben worden (Stand Mittwoch).

Hier das Original-Schreiben an den ORF-Generaldirektor:

Sehr geehrter Herr Generaldirektor Dr. Wrabetz,

die am 23. 12. der Öffentlichkeit (und den ORF-MitarbeiterInnen) per OTS mitgeteilten „Postenbesetzungen“ haben über die (erwartbare) ORF-Imageschädigung hinaus einen weiteren groben Mangel: sie sind nicht mit gesetzlichen Bestimmungen und sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten vereinbar. Die veröffentlichen Besetzungen betreffen nämlich zu einem beträchtlichen Teil Posten, die nicht einmal noch ausgeschrieben waren/das noch immer nicht sind bzw, die es überhaupt (noch) nicht gibt.

ORF-Stellen sind lt § 27 ORF-G öffentlich auszuschreiben und „bei der Auswahl von Bewerbern um eine ausgeschriebene Stelle sowie bei der Beförderung von Dienstnehmern ist in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen.“ Erfolgen Bestellungen ohne Ausschreibung oder stehen sie fest, bevor – mangels Ausschreibung – noch bekannt ist, wer sich bewirbt, wird also offenkundig gegen das ORF-G verstoßen. Wobei auch noch anzumerken ist, dass bekanntlich bei gleicher Qualifikation bei Besetzungen Frauen der Vorzug zu geben ist…

Wird die Betriebsorganisation geändert, sollen neue Strukturen geschaffen werden, sehen das Arbeitsverfassungsgesetz und (ist Journalistisches betroffen) das ORF-G/Redakteursstatut Mitwirkungsrechte vor. Und das entsprach bisher auch (auch im ORF) üblichen sozialpartnerschaftlichen Verhaltensweisen. Dh, die Besetzung von (Leitungs-)Funktionen zu verkünden, deren Schaffung (noch) keineswegs fixiert ist – und damit auch gar nicht ausgeschrieben werden konnte – ist ebenfalls mit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unvereinbar.

Wir machen sie darauf aufmerksam, dass die ORF-JournalistInnen es nicht hinnehmen werden, wenn ihre gesetzlichen Rechte sich um (Führungs-)Positionen zu bewerben und ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte bei Struktur- und Personalentscheidungen eingeschränkt werden.

PS: Besonders empört sind zahlreichen KollegInnen auch darüber, dass ein GD-Büroleiterposten als leitender Redakteur VG 16 ausgeschrieben wurde, während seit Jahren für Informationsbereiche zuständige RedaktionsleiterInnen nur in VG 15 ausgeschrieben werden und dass in Zeiten in denen Dienstposten in den Redaktionen in längst unerträglichem Ausmaß reduziert werden nun in der Verwaltung neue („Redakteurs“)-Posten geschaffen werden.


Mit besten Grüßen

Der Redakteursrat

(APA)

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