Sollte Nikolaus Pelinka Büroleiter von ORF-Chef Alexander Wrabetz werden, dann wird er als „Redakteur“ angestellt. Der ORF-Chef erklärte in seinem Neujahrsbrief an die Mitarbeiter, dass die Funktion nur „aus historischen Gründen formal als journalistisches Arbeitsbild“ ausgeschrieben sei. Werner Doralt, Steuerrechtsexperte von der Uni Wien, glaubt im Gespräch mit der "Presse" jedoch, dass die Gründe auch steuerlicher Natur sind: Für Journalisten gibt es ein Werbungskostenpauschale in Höhe von 7,5 Prozent vom Bruttolohn, höchstens 3940 Euro jährlich. Dieser Betrag bleibt also steuerfrei. Die Einstufung als Redakteur hänge vom Inhalt der Tätigkeit ab. „Wenn daher der Generaldirektor erklärt, es liege ,keine journalistische Tätigkeit vor‘, dann liegt die Vermutung nahe, dass hinter der unrichtigen Bezeichnung steuerliche Überlegungen stehen“, sagt Doralt. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, dann ergebe sich daraus „der Verdacht einer Abgabenverkürzung bei der Lohnsteuerberechnung im ORF“.
Reaktionen auf ORF auch in deutschsprachigen Zeitungen
Der ORF ist auch Thema in deutschsprachigen Zeitungen: Die „Welt“ etwa bedauert „den leidgeprüften Alexander Wrabetz“ um „einen dieser Starts ins neue Jahr, die man eigentlich niemandem wünscht“, und glaubt nicht an eine mediale Reform in Österreich.
(awa)
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