Ziegler soll Bundesländer-Koordinator werden. Die Medienbehörde verurteilte ihn nun wegen einer "Sprachregelung". Der ORF-Redakteursrat dazu: "Er ist völlig ungeeignet. Das Urteil kommt zum richtigen Zeitpunkt."
Neben Niko Pelinka haben die ORF-Redakteure mit Robert Ziegler einen weiteren Stiftungsrat im Visier, der nach der Generaldirektorenwahl - diesmal auf Wunsch der ÖVP - im ORF Karriere macht. Die von Ziegler versuchte und von der Medienbehörde KommAustria verurteilte Sprachregelung im Fall Anders Breivik verdeutlicht für den Redakteursrat, dass "der Versuch, Ziegler zum Bundesländerkoordinator machen zu wollen, sachlich nicht rechtfertigbar ist", und dass er für diesen Job "offensichtlich völlig ungeeignet" wäre, so Fritz Wend.
Ziegler hatte in seiner Funktion als stellvertretender Chefredakteur des Landesstudios Niederösterreich seine Mitarbeiter in einem Mail aufgefordert, den Attentäter von Oslo nicht als "christlichen Fundamentalisten" zu bezeichnen. "Das Wort 'christlich' und den Mord an mehr als 90 Menschen in einem Atemzug zu nennen, das empfinden wohl die meisten als einen deutlichen Widerspruch. Hier sollten wir bei der Formulierung besonders sensibel vorgehen, diesen äußerst unchristlich agierenden Mann eventuell als 'religiösen Fanatiker' bezeichnen oder uns vor allem auf die überwiegend verwendete Einordnung als 'Rechtsextremisten' beschränken", so Ziegler in seinem damaligen Mail.
Die Medienbehörde KommAustria wertete das als unzulässig und als Verstoß gegen die im ORF-Gesetz gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung. Dass Ziegler die ihm unterstellten Mitarbeiter aufforderte eine Formulierung zu verwenden, die dem transportierten Inhalt der Agenturmeldungen und der vermeldeten Tatsachenlage widerspreche, bewertete die Medienbehörde als Überschreitung seiner Rahmenweisungskompetenz.
"Urteil zum richtigen Zeitpunkt"
Für den Redakteursrat kommt "das Urteil zum richtigen Zeitpunkt", so Wendl, der die Bestellung von Ziegler zum ORF-Bundesländerkoordinator als "Erfüllung eines parteipolitischen Wunsches" bezeichnet. "Dass jemand, dem die Medienbehörde attestiert, die im ORF-Gesetz gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung verletzt zu haben, als Bundesländerkoordinator völlig ungeeignet wäre, ist wohl offensichtlich."
Ziegler hingegen geht davon aus, dass gegen das Urteil berufen wird, "weil ich der Ansicht bin, richtig und verantwortungsbewusst gehandelt zu haben": Der Bescheid sei "nicht rechtskräftig". Aus dem ORF hieß es, man evaluiere und prüfe derzeit den Bescheid und habe bis Ende Jänner Zeit, dagegen zu berufen.
(APA)