Wie viel Religion darf zu Ostern im Fernsehen sein?

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Symbolbild(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Die Initiative „Religion ist Privatsache“ kritisiert die Schweigeminute im ORF am Karfreitag (15 Uhr, ORF2) und forderte ORF-Chef Wrabetz in der Vorwoche auf, diese zu streichen. Der ORF sendet sie trotzdem.

So schnell lässt sich der ORF nicht einschüchtern. Obwohl sich sowohl im Teletext als auch auf der ORF-Website kein Hinweis auf die Schweigeminute am  Karfreitag (15 Uhr, ORF2) findet, wird es das stille Gedenken an den Tod Jesu Christi am Kreuz auch heuer wieder geben (in allen Radios außer bei FM4 wird es Gedenksekunden geben). Der Hinweis unterblieb nur wegen der Kürze dieses Programmpunktes, hieß es in der ORF-Pressestelle. In der Vorwoche hatte die laizistische Initiative „Religion ist Privatsache“ erklärt, der ORF würde als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit der Schweigeminute ein „pro-religiöses Zeichen“ setzen, dass „zur gebotenen Trennung von Staat und Kirche in krassem Kontrast steht“.

Dabei geht die Kritik der Initiative noch weiter und betrifft vor allem das ORF-Gesetz und den immer noch starken Einfluss der katholischen Kirche auf den ORF. Das Gesetz sieht etwa vor, dass je ein Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche in den Stiftungsrat entsandt wird; und es verbietet, dass am Karfreitag, zu Allerheiligen und am Heiligen Abend Werbung gesendet wird.

Strenges ORF-Gesetz

Umgekehrt ist es gerade das ORF-Gesetz, das die Medienbehörde KommAustria erst kürzlich in einer anderen Sache dazu veranlasst hat, eine Rüge gegen den ORF auszusprechen. Dabei ging es um ein E-Mail von Robert Ziegler, in dem er als Chefredakteur des Landesstudios Niederösterreich seine Mitarbeiter angewiesen hatte, den Oslo-Attentäter Anders Breivik in der Berichterstattung nicht als „christlichen Fundamentalisten“ sondern als „religiösen Fanatiker“ oder „Rechtsextremisten“ zu bezeichnen. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ legte dagegen Beschwerde bei der KommAustria ein. Die stellte fest, dass durch diese Anweisung die vom ORF-Gesetz „gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung verletzt wurde“. Der ORF legte wiederum Berufung ein, aber auch der Bundeskommunikationssenat entschied in zweiter Instanz gegen den ORF und verwies auf das strenge ORF-Gesetz, das die journalistische Freiheit von Mitarbeitern besonders stark schützt.

Die Gruppe „Religion ist Privatsache“ forderte ORF-Chef Wrabetz in der Vorwoche auf, die Schweigeminute zu streichen. Da dies nicht passiert, bleibt offen, ob die Initiative wie angekündigt eine Beschwerde bei der KommAustria einbringt.  awa/APA

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