Facebook-Verbot: ORF blitzt auch in zweiter Instanz ab

FacebookVerbot blitzt auch zweiter
FacebookVerbot blitzt auch zweiter(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Der Bundeskommunikationssenat gibt der KommAustria Recht: Die Facebook-Seiten des ORF verletzen das ORF-Gesetz. Generaldirektor Wrabetz will sich an die Höchstgerichte wenden.

Im Verfahren rund um die Rechtmäßigkeit von Facebook-Seiten des ORF bestätigt der Bundeskommunikationssenat (BKS) in zweiter Instanz den Bescheid der KommAustria. Der ORF verletze durch die Bereitstellung von insgesamt 39 Facebook-Seiten das ORF-Gesetz, konkret die Bestimmung des §4 f Abs 2 Z 25 ORF-Gesetz, heißt es in der Entscheidung des Bundeskommunikationssenat vom 25. April, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Berufung gegen den Bescheid der KommAustria wird als unbegründet abgewiesen.

In dieser Bestimmung wird dem ORF verboten, soziale Netzwerke bereitzustellen oder darauf zu verlinken. Die Bestimmung war 2010 von den Zeitungsverlegern in das Gesetz hineinreklamiert worden.

In der Entscheidung werden, wie schon von der KommAustria in erster Instanz, u.a. folgende Facebook-Seiten als gesetzeswidrig aufgelistet: die von "Zeit im Bild", "Report", "KulturMontag", "Willkommen Österreich", "Helden von Morgen", "Club 2" und "Bürgerforum".

ORF geht zu Höchstgerichten

Gegen den Bescheid des BKS ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich, der ORF könnte aber binnen sechs Wochen eine Beschwerde gegen den VfGH oder VwGh einbringen. Das hat ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz auch vor.

Der ORF werde sich in der Causa an die Höchstgerichte wenden, hieß es am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme. "Der ORF wird selbstverständlich weiter darum kämpfen, dass er nicht von der Kommunikation mit einem großen Teil seines Publikums, das sich tagtäglich in sozialen Netzwerken bewegt, abgeschnitten wird", erklärte Wrabetz. "Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen. Die Gesetzesinterpretation des BKS ist für den ORF nicht nachvollziehbar."

Ein derart weitgehender Eingriff in die Rundfunk-Freiheit, wie vom BKS unterstellt, sei vom Gesetz nicht intendiert gewesen, glaubt man im ORF. "Wir werden daher auch beim Gesetztgeber, von dessen Seite es ja bereits positive Signale gibt, weiterhin für unseren Standpunkt und eine diesbezügliche Klarstellung im ORF-Gesetz werben", kündigte der ORF-Chef an. Die ORF-Rechtsabteilung soll den aktuellen Status der betroffenen Facebook-Seiten erheben und einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise machen. Auch die User werde man "in geeigneter Form über die jeweiligen Schritte informieren", so Wrabetz.

(awa/APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

FacebookVerbot fuer Alle dagegen
Medien

Facebook-Verbot für ORF: Alle dagegen, VÖZ dafür

Der ORF-General will mit allen Mitteln dagegen ankämpfen, dass der ORF seine Facebook-Aktivitäten einstellen muss. Die Verleger finden, "Facebook und Co. sind für den ORF tabu".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.