[WIEN] Bis Juli muss der Auftrag erledigt sein. Dann sollen 300 Mitarbeiter des ORF ihre Büros verlassen und in ein Container-Dorf übersiedeln. Der Grund für diese Blitzaktion: Das 1974 errichtete Gebäude auf dem Küniglberg ist laut Ansicht eines Gutachters derart desolat, dass er die „Totalräumung des Hauptgebäudes am Küniglberg" für notwendig erachtet.
Wie dramatisch sich die Situation darstellt, geht aus einem Bescheid des Bundesvergabeamts vom 10. Mai hervor. Dieser liegt der „Presse" vor. Denn der ORF hatte es beim Auftrag zur Errichtung des Container-Dorfs so eilig, dass er keine öffentliche Ausschreibung machte. Drei Unternehmen wurden eingeladen, ein Angebot zu legen. Die Firma CONZEPT Container GmbH erhielt den Zuschlag. Sie wird um 2.632.597,22 Euro das Notquartier errichten.
Ganz reibungslos ging die Vergabe nicht über die Bühne. Denn die im niederösterreichischen Biedermannsdorf beheimatete K.E.M. Montage GmbH fühlte sich übergangen und beantragte einen Vergabestopp. Der Geschäftsführer des Unternehmens wollte zur Causa nicht Stellung nehmen, weil es sich um ein „laufendes Verfahren" handelt. Laut Bescheid hatte er im Zuge der Verhandlungen zwei Prozent Rabatt in Aussicht gestellt, falls der ORF 50 Prozent der Kaufsumme vorzeitig begleicht. In diesem Fall wäre K.E.M. Montage Billigstbieter gewesen. Die Auftragssumme hätte sich auf 2.632.511,34 Euro belaufen, wäre also um 85,88 Euro unter jenem Gebot gelegen, das letztlich den Zuschlag erhielt. Zur Überraschung des Unternehmens stufte der ORF den Rabatt als unzulässiges Alternativangebot ein und schied es aus.
Es blieb nicht die letzte Überraschung. Dass ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom Bundesvergabeamt abgewiesen wird, kommt selten vor. „Eigentlich nur bei Gefahr für Leib und Leben", hieß es im Bundesvergabeamt auf Anfrage der „Presse". In 80 Prozent der Fälle wird die Vergabe gestoppt, damit durch einen Zuschlag keine unwiderruflichen Tatsachen gesetzt werden.
„Gefahr im Verzug" ist selten
In der jüngeren Vergangenheit sind vor allem zwei Fälle bekannt, in denen das Bundesvergabeamt ebenfalls mit „Gefahr im Verzug" argumentierte. Einmal ging es um den Ankauf eines Impfstoffs gegen Rotaviren, die zu gefährlichen Darmerkrankungen bei Kindern führen können. Das andere Mal um einen Bauauftrag der Asfinag: Nach den Terroranschlägen in London 2005 galt es die Wiener Uno-City zu schützen. Also musste im Kaisermühlen-Tunnel rasch ein Funknetz errichtet werden. Damals hatte ebenfalls Sicherheit gegenüber möglichen Vergabefehlern Vorrang.
Zurück auf den Küniglberg, wo am Freitagabend das Finale der Show „Dancing Stars" im nicht baufälligen Studio über die Bühne ging. Am Freitagnachmittag teilte der ORF der „Presse" schriftlich mit: „Eine Gefahr für Leib und Leben besteht aktuell nicht, das wurde auch vor dem Bundesvergabeamt nicht behauptet. Es sind jedoch laut den vorliegenden Gutachten bis Ende 2012 bestimmte Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen um die gutachtlich festgestellten Gefahren zu beseitigen", heißt es aus dem Büro des Kaufmännischen Direktors Richard Grasl.
Im Bescheid des Bundesvergabeamts liest sich das etwas dramatischer: Laut dem Gutachten des St. Pöltner Zivilingenieurs Helmut C. Zieritz „seien erstmals im Dezember 2011 grobe statische Mängel am Hauptgebäude des Standorts Küniglberg festgestellt worden, die einer unverzüglichen und dringlichen Sanierung bedürfen." Und: „Deshalb müsse der Auftraggeber (der ORF, Anm. d. Red.) die Mitarbeiter bis Ende August 2012 absiedeln." Das Bundesvergabeamt folgte der Argumentation. Nicht jener des unterlegenen Anbieters, der dem ORF vorwirft, er habe „möglichst rasch die gegenständliche Beschaffung durchziehen wollen, und zwar - unter anderem offensichtlich zur Vermeidung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für die Bieter."
670 ORF-Mitarbeiter übersiedeln
„In den Bürocontainer am Küniglberg werden vorwiegend Abteilungen übersiedelt, die Zugang zu den dortigen Produktionsflächen benötigen, das sind rund 300 Mitarbeiter", heißt es im ORF. Weiteren 370 Mitarbeitern bleiben zwar Container, nicht aber Ersatzbüros erspart.
Der Auftrag für die Errichtung des Container-Dorfs wurde mittlerweile erteilt. Der abgeblitzte Bieter wird nun nicht nur Schadenersatzansprüche klären lassen, sondern auch die Frage, ob der ORF Aufträge direkt vergeben darf, oder ob er als öffentlicher Auftraggeber zu bewerten ist, der landes- oder gar EU-weit ausschreiben muss. „Der ORF sieht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes", heißt es in dem Statement des ORF gegenüber der „Presse".
Längst geht es nicht nur um Risse im ORF-Gemäuer. Dass der ORF millionenschwere Aufträge freihändig, ohne Transparenz vergibt, stößt bei Experten auf Irritation. Zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2007 entschieden hat, dass der Bayrische Rundfunk sehr wohl ein öffentlicher Auftraggeber ist.
Rundfunkgebühren bilden eine öffentliche Finanzierung im Sinn des Vergaberechts, meint der EuGH.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19. Mai 2012)

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