Ungarn: Parlament verabschiedet Mediengesetz

Paragrafenzeichen, Symbolbild
Paragrafenzeichen, Symbolbild(c) BilderBox (Bilderbox.com)
  • Drucken

Das umstrittene Gesetz wurde abgeändert und passierte erneut das Parlament. Die Opposition tobt. Sie befürchtet, dass ihr Radiosender "mundtot" gemacht wird.

Mit 258 Ja- und 93-Nein-Stimmen hat das ungarische Parlament am Montag das modifizierte Mediengesetz verabschiedet. Die Novelle des international umstrittenen Gesetzes war bereits am 24. Mai durch das Parlament verabschiedet worden. Der neue Präsident Janos Ader hatte das Gesetz jedoch letzte Woche wegen eines Formfehlers an das Parlament zurückgewiesen. Ader hatte zugleich betont, das Gesetz würde nicht gegen die Verfassung verstoßen.

Die Opposition protestierte. Sie hält die Änderung für "ungenügend". Denn die Modifizierungen waren nach Beschluss des Verfassungsgerichtes erfolgt. Dadurch wurden die Möglichkeiten staatlicher Zensur verringert und der Quellenschutz für Journalisten gestärkt.

„Mundtotmachen" des Klubradios

Der sozialistische Parlamentsabgerodnete Laszlo Mandur bedauerte, dass sich Ader nicht an das Verfassungsgericht gewandt, sondern das Gesetz aufgrund von „Formfehlern" zurückgeschickt hatte.
Weiters kritisierte er, dass der von Mandur als „lex Klubradio" bezeichnete Paragraph - eine „Abschussgenehmigung" für das Oppositionsradio - nicht gestrichen wurde. Dieses Vorgehen zeige, dass hinter dem Plan des „Mundtotmachens" des Klubradios nicht einzelne Abgeordnete stünden, sondern die Regierung von Viktor Orban, so Mandur.

Der unabhängige Parlamentsabgeordnete Istvan Kolber bezeichnete das Auftreten des Staatschefs als „Theater" und betonte: Das Mediengesetz würde nach wie vor die seitens internationaler Organisationen beanstandeten Einwände nicht beseitigen.

Die OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit, Dunja Mijatovic, hält an ihrer Kritik am ungarischen Mediengesetz fest. Mijatovic begrüßte letzte Woche die jüngsten Änderungen, verwies zugleich jedoch auf noch problematische Punkte, wie die Intransparenz hinsichtlich der Vergaberichtlinien für Rundfunkfrequenzen, die zuletzt im Fall des regierungskritischen Klubradios für Aufsehen sorgten. Die Richtlinien würden nicht klar festlegen, dass der Sieger einer Ausschreibung die Lizenz auch erhält.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.