„Wie Weihnachten“ sei es für deutsche Verlage, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ und meinte die Ankunft des lange erwarteten Gesetzesentwurfs zum Leistungsschutzrecht für Verlage, den das deutsche Justizministerium am Donnerstag veröffentlicht hat. Wird der Entwurf Gesetz, könnten Zeitungshäuser künftig Suchmaschinenbetreiber wie Google wegen der gewerblichen Nutzung ihrer journalistischen Texte verklagen.
Den Verlagen soll mit drei neuen Paragrafen im Urheberrechtsgesetz „ein eigenes Schutzrecht“ gewährt werden, mit dem sie „einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen“ können. Konkret heißt das: Verlage bekommen ab der Veröffentlichung der Texte für ein Jahr das Exklusivrecht, diese im Internet zu verbreiten. Das Verlinken und Zitieren von Texten bleibt weiterhin erlaubt. Den Verlegern soll zudem möglich sein, Urheberrechtsverstöße einzuklagen, ohne den Urheber, also den Journalisten, um Erlaubnis zu bitten.
Auch österreichische Verleger wünschen sich dieses Schutzrecht, das manche als „Lex Google“ bezeichnen, weil man damit gegen übermächtige Internetkonzerne kämpfen will. Weil ein solches Gesetz in Österreich aber noch in sehr weiter Ferne ist, forderte der Verlegerverband VÖZ zuletzt andere Veränderungen am digitalen Medienmarkt, und zwar Steuern für Onlinewerbung.
Piraten gegen „kleines Urheberrecht“
In Deutschland regt sich bereits erste Kritik an dem Entwurf. Er sei in vielen Punkten unklar und würde vor allem Blogger diskriminieren. Die „private Nutzung“ von Texten sei im Gegensatz zur gewerblichen nämlich erlaubt, ein Blogger gelte aber nicht als privat. Sogar verfassungswidrig könnte der Entwurf sein, meint ein Urheberrechtsexperte von der Universität Göttingen auf „Zeit Online“. Weil den Verlagen durch das Schutzrecht eine Vorzugsbehandlung eingeräumt werde, die freien Journalisten versagt bleibt.
Großer Gegner des geplanten Gesetzes, das auch als das „kleine Urheberrecht“ gilt, ist die Piratenpartei, weil sie dadurch den freien Informationsfluss gefährdet sieht. Deutschlands Justizministerin will das Gesetz möglichst rasch absegnen. Dass es wie geplant schon am 4. Juli das Parlament passiert, ist für Beobachter unrealistisch. awa
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2012)

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