Der ehemalige Chef des Burgtheaters hat sich bei den Finanzbehörden angezeigt.
Warum betonte der entlassene Burg-Chef Matthias Hartmann stets seine Loyalität gegenüber der ehemaligen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky? Wusste sie, dass er Wege suchte, den Fiskus zu meiden? Fest steht, dass er einen Teil seiner Gage nicht versteuert hat. Hartmann reagierte in den letzten Wochen stets gereizt, wenn die Sprache auf seine Honorare und seine Beziehung zu der ehemaligen Geschäftsführerin kam. „Schuldet Ihnen Frau Stantejsky Geld?“, fragte ihn „Die Presse“ am 7.März, vier Tage vor seiner Entlassung. „Es bestehen keine Auseinandersetzungen zwischen Frau Stantejsky und mir“, sagte Hartmann. Er verneinte auch, dass es einen Schuldschein gebe, der eine offene Forderung zu seinen Gunsten bestätige.
Nun stellt sich alles anders dar: Es gibt diesen Beleg, der einen Betrag von 93.000 Euro ausweist. Das ist die Summe, die Stantejsky Hartmann immer noch schulden soll. Es ist ein Restbetrag der Gage, die er ihr noch vor Beginn seiner Direktion im September 2009 zur Verwahrung gegeben hat. Insgesamt seien das 273.000 Euro gewesen, sagen nun seine Anwälte, und weiter: Davon habe er aber erst 180.000 Euro von Stantejsky zurückbekommen. Auch den Rest hat Hartmann von Stantejsky zurückgefordert. Sie aber erklärte ihm, dass sie nicht den gesamten Betrag zurückzahlen könne. Im Jänner 2014 konnte sie ihm nur 70.000 Euro übergeben, und zwar in Anwesenheit des Anwalts Karl Schleinzer, eines Vertrauten Hartmanns. Der soll den Betrag für ihn verwahren.
Doch zur brisanten Frage: Hat Hartmann seine Gage versteuert oder nicht? Offenbar nicht, denn über den Betrag von 110.000 Euro hat er bereits eine Selbstanzeige bei den Schweizer und den österreichischen Steuerbehörden gemacht. Hartmann sei davon ausgegangen, dass seine Steuerschuld erst mit der vollständigen Auszahlung des Honorars entstehe, sagten seine Anwälte heute. Es sei ihm mittlerweile klargemacht worden, dass es sich dabei um eine Fehleinschätzung handle. Hartmann habe daraufhin sofort die nötigen Maßnahmen eingeleitet.
Aber was ist mit der Differenz von 70.000 Euro? Nachdem Hartmann diese Summe erst im Jänner 2014 von Stantejsky zurückbekommen haben soll, musste er sie noch nicht versteuern, sagen die Anwälte. Anzunehmen ist, dass sie in seiner nächsten Steuererklärung ausgewiesen sein wird.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2014)