Burgtheater: Auftrag an Firma von Aufsichtsrätin

A general view of Austria's historic Burgtheater theatre in Vienna
A general view of Austria's historic Burgtheater theatre in ViennaREUTERS
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Unruhe: Ein Gutachten entlastet Burg-Chefin Karin Bergmann, Kritik gibt es an Aufsichtsrätin Susanne Moser.

Wien. „Eines meiner Ziele ist es, hier bald wieder zu einem Alltag zurückzukehren“, sagte Karin Bergmann kurz nach ihrer Bestellung zur Burgtheater-Direktorin in einem Gespräch mit der „Presse“. Von dem ist man in dem Haus am Ring jedoch gerade weit entfernt. Gleich mehrere Baustellen machen Sorgen. Am 24. April 2014 soll der Jahresabschluss 2012/13 abgesegnet werden. Wie das Ergebnis ausschauen wird, ist noch nicht klar. Fest steht aber eines: Der Bilanzverlust wird weit mehr als 8,3 Millionen Euro betragen, wovon bisher immer die Rede war. Vielmehr wird von elf bis zwölf Millionen ausgegangen.

Aber es brodelt auch um Karin Bergmann. Der Grund sind Zuwendungen, die sie im Zeitraum von 1. 9. 2008 bis 31. 8. 2009 von dem damaligen Burgtheater-Direktor, Klaus Bachler, erhalten hat. Er war in besagter Saison schon für die Bayerische Staatsoper München tätig und hatte daher nicht mehr so viel Zeit, sich um die Burg zu kümmern. Monatlich überwies er daher seiner Stellvertreterin von seinem bereits versteuerten Einkommen einen Betrag, und zwar, so schreibt das „Profil“ in seiner Montagsausgabe, 2700 Euro. Insgesamt läpperten sich so über ein Jahr hindurch 32.400 Euro zusammen. Die Frage, die sich – vor allem nach den Erfahrungen der vergangenen Monate – aufdrängt, ist, ob Bergmann dieses Geld auch tatsächlich versteuert hat. Das hätte sie müssen, wenn es sich dabei um ein arbeitsrechtliches Entgelt bzw. um zusätzliches Einkommen gehandelt hätte.

Tatsache ist, dass Bergmann die 32.400 Euro nicht versteuert hat, weil es sich bei den Geldern, so gab sie gegenüber dem „Kurier“ bekannt, um „Donationen“ handelte, die sie als Entschädigung für ihren Mehraufwand während der Übergangszeit erhalten habe. Und da sie Bachlers Geldgaben als Schenkung qualifizierte, sah sie keine Notwendigkeit zu versteuern, denn die Schenkungssteuer wurde mit 1. 8. 2008 abgeschafft.

Um auf Nummer sicher zu gehen, beauftragte Bergmann auch noch die Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz (sie vertritt die Burg und die Holding) mit der Klärung dieser Frage. Das Gutachten, das der „Presse“ bekannt ist, kommt zu dem Ergebnis, dass „die Zuzahlung von dritter Seite aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Abgeltung ihrer Mehrarbeit sein kann, da so ein Anspruch gar nicht bestand“. Bergmann, so argumentieren die Anwälte, hätte aufgrund einer All-in-Klausel auch bei Mehrleistungen keinen Anspruch auf mehr Lohn gehabt.

Bei der Zuzahlung, so das Fazit des Gutachtens, könne es sich auch aus steuerrechtlicher Sicht nur um eine Schenkung handeln. Ob sich das Finanzamt dieser Rechtsauffassung anschließt oder ob es die Zuwendung schlichtweg als zu versteuerndes Einkommen qualifizieren wird, erweist sich sicher bald. Wäre es tatsächlich „nur“ eine Schenkung, hätte Bergmann sie jedenfalls melden müssen, weil sie den Betrag von 15.000 Euro übersteigt. Das hat sie nicht getan und muss daher damit rechnen, nach § 49a Finanzstrafgesetz bis zu zehn Prozent der geschenkten Summe zu bezahlen.

Burg-Auftrag über 56.000 Euro

Interessant ist übrigens, dass es Susanne Moser war – sie ist seit 2009 Aufsichtsratsmitglied der Burg und geschäftsführende Direktorin der Komischen Oper Berlin –, die Näheres über die Zuwendungen von Bachler an Bergmann von ihr erfahren wollte. 2004 gründete sie mit einem Partner die Graf Moser Management GmbH, die ihr zu 50 Prozent gehört. Ihre Firma hat am 14. 2. 2014 vom Burgtheater den Auftrag bekommen, die Controlling-Software Kulturplanner dem Haus beizustellen und zu installieren. Der Aufsichtsrat, der am 10. 2. 2014 von Geschäftsführer Königstorfer mit dem Ansinnen konfrontiert wurde, fand offensichtlich nichts daran, ein Unternehmen zu beauftragen, dessen Hälfteteilhaberin die Aufsichtsratskollegin Moser ist. Auch Moser findet das okay. Rechtlich gesehen liegt tatsächlich kein Verstoß gegen das GmbH-Gesetz und den Public-Corporate-Governance-Kodex vor. Ob es aber gerade in einer Zeit, in der Freunderlwirtschaft und Bevorzugung von Familienmitgliedern aus der Burg verbannt werden sollen, das richtige Signal ist, ist fraglich.

Königstorfer rechtfertigt den Auftrag, der mit 56.745 Euro dotiert ist, damit, dass es sich bei der Software um ein Programm handle, mit dem er schon bisher „vertraut und uneingeschränkt zufrieden gearbeitet“ habe. Auch in der Josefstadt, dem Volkstheater, den Vereinigten Bühnen Wien, dem Landestheater Linz und an deutschen Bühnen sei es in Verwendung. Trotz des Erfolgs soll Mosers Unternehmen seit der Gründung keinen Gewinn abgeworfen und Moser ergo auch nie eine Gewinnausschüttung erhalten haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.04.2014)

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