Burgtheater: Kein Geld bei Vorsatz

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Die Managerversicherung von Matthias Hartmann, Silvia Stantejsky und Georg Springer zahlt nicht unbedingt bei Vorsatz. Eine strafrechtliche Verurteilung ist schon deshalb nicht im Sinn der Republik.

Zur „intensiven Kooperation mit den Strafbehörden“ rät Thomas Angermair, der vom Kulturministerium beauftragte Anwalt, bei dem Strafverfahren gegen die ehemalige Bundestheater-Spitze. „Wir werden uns als Privatbeteiligte anschließen und alles – Belastendes, aber auch Entlastendes – zur Verfügung stellen.“ Eine Verurteilung von Georg Springer, Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky wegen eines Vorsatzdelikts wäre aber nicht im Sinn der Eigentümer.

>> Thomas Angermair zum Thema Burgtheater im Gespräch mit der "Presse".

Die Republik sitzt nämlich mit den entlassenen Geschäftsführern und dem ehemaligen Holdingchef Georg Springer in einem Boot. Der Grund dafür? Die Organe von Burg und Holding sind haftpflichtversichert. Diese Manager-Haftpflichtversicherung ersetzt Prozesskosten, aber auch allfällige Schadenersatzansprüche gegen die versicherten Personen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mit einem konkreten Vorsatz (sogenannter „dolus directus“) gehandelt haben. „Nach meiner Information wäre die Deckungssumme der Versicherung ausreichend“, sagt Angermair. Ob die Versicherung die Schäden zu decken bereit sein werde, sei nichts, was sie sich aussuchen könne. „Die Voraussetzungen dafür müssten natürlich erfüllt sein.“ Das ist einer  der Schlüsse, zu denen er nach seiner umfassenden Prüfung gekommen ist.

Kritik am Bericht des Rechnungshofs

Ebenso hatte Angermair die Frage zu kären, ob nun auch rechtlich gegen den kürzlich zurückgetretenen Chef der Bundestheater-Holding Springer vorzugehen sei. Um zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen, wollte man jedoch den Endbericht des Rechnungshofs (RH) abwarten, betonte Ostermayer stets. Der Bericht des RH fiel für die Holding und die Politik katastrophal aus.

Und was nun? „Niemand ist sakrosankt“, betonte der Kulturminister letzte Woche und ließ Angermair nun zusätzlich auch die strafrechtliche Verantwortung seiner Vorgängerin Claudia Schmied, aber auch die seines derzeitigen Ressortchefs, Michael Franz, prüfen.
Zu welchen Ergebnissen Angermair gekommen ist, teilte er der „Presse“ exklusiv mit. Sie überraschen in mancherlei Hinsicht. Erstens: Die Kritik des RH an der Bundestheater-Holding bezeichnet Angermair „in sehr vielen Punkten“ als überschießend und befindet sich dabei jedenfalls in der Gesellschaft von Georg Springer.

Der RH reagierte auf die Kritik prompt: „Der RH hat im Rahmen seiner Prüfung den Sachverhalt auf Basis von Zahlen und Fakten erhoben. Es liegt nun beim Parlament bzw. Eigentümer, die Schlüsse aus den im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen zu ziehen.“
Der RH-Bericht ist jedoch nicht allein für die rechtliche Beurteilung Angermairs ausschlaggebend. Er kommt nach Durchsicht der Aufsichtsratsprotokolle der Holding zu dem Schluss, dass Springer „möglicherweise fahrlässig seine Aufsichtspflichten“ verletzt hat. Deshalb rät er dringend dazu, dass die Holding auf allfällige Schadenersatzansprüche gegen Springer keinesfalls verzichten soll. Zu einer Klage gegen Springer sollte es aber nur dann kommen, wenn sich dieser nicht bereit erklärt, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Denn bis geklärt ist, wer für welche Schäden verantwortlich ist und wie hoch sie überhaupt sind, kann noch einige Zeit ins Land ziehen.

Schmied trägt keine Verantwortung

Und wie sieht es mit der Verantwortung von Ostermayers Vorgängerin als Kulturressortchef, Claudia Schmied, aus? Da sei rechtlich nichts zu holen, sagt Angermair. Bei Sektionschef Michael Franz übrigens auch nicht. Er sei „ein gewissenhafter Erfüller der Vorgaben seiner Ressortchefin gewesen“. Dass Schmied auf diverse Missstände nicht reagiert hat und sich als Ministerin einfach über das Stellenausschreibungsgesetz – jedenfalls bei Springer – hinweggesetzt hat, fällt demnach rechtlich nicht ins Gewicht. „Welches Verschulden hätte man ihr vorwerfen können?“, fragt Angermair. „Dass Springer vielleicht nicht der beste Controller ist?“

Auch alle Aufsichtsratsmitglieder der Burg und der Holding können sich nach dem Urteil Angermairs entspannt zurücklehnen. „Ich empfehle dem Herrn Bundesminister, nicht mit Klage gegen die Aufsichtsratsmitglieder vorzugehen. Aus den Protokollen sehe ich keinen Anhaltspunkt für ein fahrlässiges Verhalten.“
Über Hartmann hat sich Angermair ebenfalls seine Gedanken gemacht. Ihm auch nur Teile seines Honorars zu zahlen komme genauso wenig infrage, wie auf mögliche Ansprüche gegen ihn zu verzichten. Doch all das schließt offenbar einen Vergleich mit dem Ex-Burg-Chef nicht aus. Angermair hält es persönlich für wünschenswert, Hartmann die Gelegenheit zu geben, wieder Regie zu führen. Karin Bergmann, die derzeitige Burg-Direktorin, und auch Hartmann müssten damit allerdings auch einverstanden sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.08.2014)

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