Bundestheater: Anwalt empfiehlt Schadenersatzansprüche gegen Springer

Fabry
  • Drucken

Ex-Kulturministerin Claudia Schmied und Sektionschef Michael Franz sind dagegen rechtlich nicht belangbar, so Ostermayer-Anwalt Thomas Angermair.

Das Rechtsgutachten zu etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen infolge des desaströsen Rechnungshofberichts zu den Bundestheatern empfiehlt Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen Holding-Chef Georg Springer. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Die Presse" bestätigte der Rechtsanwalt von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ), Thomas Angermair, gegenüber der APA.

Ex-Kulturministerin Claudia Schmied und Sektionschef Michael Franz sind dagegen rechtlich nicht belangbar, so der Anwalt. Franz habe ausschließlich die Aufträge seiner Vorgesetzten erfüllt, keine der ihm erteilten Weisungen sei rechtswidrig gewesen. Bei Schmied wiederum gebe es zwar die politische Verantwortung und die Verletzung der Ausschreibungspflicht bei den Vertragsverlängerungen von Springer und Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann, doch politische Konsequenzen sind schwierig, da Schmied nicht mehr im Amt ist. Und für mögliche Schadenersatzansprüche "ist mir die Suppe zu dünn", sah Angermair im Gespräch mit der APA nur geringe Erfolgsaussichten im Falle eines Rechtsstreits.

Das Rechtsgutachten liegt noch nicht in schriftlicher Ausfertigung vor. In der "Presse" kommt der Anwalt jedoch zum Schluss, dass der Rechnungshofbericht "überschießend Kritik an der Holding und deren Organen" übt. Letztendlich habe der Bericht vor allem eine politische Dimension, wenn es für das Ministerium darum gehe, Folgerungen für die Zukunft der Holding abzuleiten. Das Kulturministerium wollte das Gutachten nicht groß kommentieren. Man werde den Ratschlägen des Anwalts - der im Übrigen auch keinen Anhaltspunkt für fahrlässiges Verhalten bei den Aufsichtsratsmitgliedern sieht - aber Folge leisten, so ein Sprecher von Ostermayer zur APA.

In Bezug auf Springer empfiehlt Angermair, vorerst keine gerichtlichen Schritte einzuleiten, sollte dieser zu einem Verjährungsverzicht bereit sein. Auch die beiden Prämienzahlungen für die Geschäftsjahre 2012/13 und 2013/14 soll Springer nicht mehr erhalten. Bei Hartmann könnte sich Angermair unterdessen einen Vergleich vorstellen, sollte dieser die verursachten Schäden wiedergutmachen und die Klage beim Arbeitsgericht zurückziehen. Hinsichtlich der Schadenersatzansprüche gegen Springer und Hartmann könnte der "Presse" zufolge die Versicherung dafür aufkommen, da die Organe von Burg und Holding haftpflichtversichert sind. Dies wäre dann möglich, wenn der Schaden "nicht mit konkretem Vorsatz" verursacht wurde.

>> Interview mit Thomas Angermair in der "Presse"

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PK ´PR�SENTATION DER NEUEN BURGTHEATER-DIREKTION´: OSTERMAYER / BERGMANN
Bühne

Burgtheater: „Der Turm, auf den alle schauen!“

Applaus für Bergmann, die bis 2019 Burg-Chefin sein wird, bei der Pressekonferenz am Dienstag. Kulturminister Ostermayer berichtete von „emotionaler Zustimmung“ im Aufsichtsrat. Bergmann wählt Europa als Motto.
Karin Bergmann
Leitartikel

Nach der Burgtheater-Operette setzt eine erfahrene Frau den Kurs

Kulturminister Josef Ostermayer macht Interimslösung Karin Bergmann definitiv zur Direktorin bis 2019. Das ist eine vernünftige Entscheidung.
Designated director of Vienna´s Burgtheater Bergmann addresses a news conference in Vienna
Bühne

Burgtheater-Chefin Bergmann stellt künftiges Programm vor

Martin Kusej, Andreas Kriegenberg und Alvis Hermanis kehren an die Burg zurück. Karin Bergmann, die bis 2019 die Leitung übernimmt, will auch Regisseure aus dem Osten einladen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.