Burgtheater: „Kein Vergleich zu diesen Bedingungen!“

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Für seine „unüberlegte Vorgangsweise“ benötige der Kulturminister offenbar einen „nachträglichen Gutachter-Persilschein“, sagt Georg Schima, der Anwalt des Ex-Burg-Chefs Matthias Hartmann.

Mit Verwunderung reagierten Georg Schima und Katharina Körber, die Anwälte des entlassenen Burgtheater-Direktors, Matthias Hartmann, auf das Interview von Thomas Angermair in der „Presse“ von Donnerstag. Der Rechtsanwalt rät darin Kulturminister Josef Ostermayer, keinesfalls auf Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bundestheater-Holding Georg Springer zu verzichten. Möglicherweise habe dieser nämlich fahrlässig seine Aufsichtspflichten verletzt. Springer zu entlassen, dazu hätte er dem Minister nicht geraten, selbst wenn er sich nicht zum Rückzug entschieden hätte.

„Offenbar wird nun versucht, die unüberlegte und voreilige Vorgangsweise vom März – Hartmann wurde entlassen, Springer verschont, ja sogar belobigt – mit einem nachträglichen Gutachter-Persilschein auszustatten“, sagt Georg Schima. „Die Argumentation von Herrn Kollegen Angermair ist aber in sich völlig widersprüchlich: So ist es rechtlich kaum denkbar, einerseits gravierende Verletzungen von Geschäftsführerpflichten von Herrn Springer anzunehmen, aber keinen Entlassungsgrund.“ Auch gegenüber Hartmann ist Angermair unter keinen Umständen bereit, auf allfällige Forderungen für Schäden zu verzichten, die der Ex-Burg-Chef als Geschäftsführer während seiner Ära rechtswidrig verursacht haben könnte.
Für Katharina Körber ist all das unverständlich: „Die Geschichte, die Kollege Angermair erzählt, ist falsch: Die Schäden, die die Burg erlitten hat, rühren nachweislich schon aus der Bachler/Drozda-Ära, in der auch schon Springer als Holding-Chef und Stantejsky als kaufmännische Mitarbeiterin der Burg tätig waren, Herr Hartmann aber noch gar nicht im Amt. Dieser hat – ebenfalls schon erwiesen – darum gekämpft aufzuklären, was von den Vorgenannten im Geheimen gemacht wurde, und wurde genau deswegen entlassen. Wenn man jetzt von ihm fordert, seine Klage zurückzuziehen, ist das mehr als zynisch.“

„Das hat Herr Hartmann nicht nötig“

Eine außergerichtliche Einigung mit Hartmann zu erzielen statt einen Prozess zu führen ist für Angermair nämlich durchaus eine Option. Conditio sine qua non ist jedoch, dass Hartmann den Prozess am Arbeits- und Sozialgericht von sich aus beendet. Mit finanziellen Zugeständnissen seitens des Bundes kann er im Gegenzug freilich nicht rechnen. Angermair schließt sie kategorisch aus. Dass Hartmann aber bald wieder an der Burg inszeniert, kann er sich durchaus vorstellen – zumal seine Reputation als Künstler nie in Zweifel gezogen worden sei. Für Schima klingen Angermairs Worte sehr von oben herab: „Einen Vergleich zu den von Herrn Kollegen Angermair skizzierten Bedingungen – nämlich ausschließlich in Form der gnadenweisen Abspulung von Inszenierungen – wird es nicht geben. Das hat Herr Hartmann auch nicht nötig, denn sein künstlerischer Ruf ist das, was zu ruinieren der Gegenseite bisher nicht gelungen ist.“

Thomas Drozda, der heute Geschäftsführer der VBW ist, verwehrt sich zwischenzeitlich gegen die Vorwürfe von Körber und verweist auf den aktuellen Bericht des Rechnungshofes (RH) zur Bundestheater-Holding: „Daraus geht klar hervor, dass die Liquiditätssituation des Burgtheaters auf die Anzahl der Produktionen anlässlich der Übernahme von Matthias Hartmann, die aufgelöste Kapitalrücklage und auf die Kosten, die ein Direktionswechsel prinzipiell erfordert, zurückzuführen ist. Auch möchte ich auf die Feststellung im Bericht des RH hinweisen, dass sich in den Geschäftsjahren 2009/10–2010/11 (Ära Hartmann) der Stand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vergleich zu den Geschäftsjahren 2005/06–2007/08 um 611 Prozent auf 6,15 Mio. erhöht hatte.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2014)

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