Burgtheater: Es gilt das Motto „Jeder gegen jeden“

Burgtheater
Burgtheater(c) APA/EPA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

In einem Schriftsatz erläutern Hartmanns Anwälte, wieso die Klage gegen ihn ins Leere gehen müsste. Karin Bergmann ist ein Grund dafür.

Wien. Ein neuer Schriftsatz der Anwälte von Matthias Hartmann (er liegt der „Presse“ vor) ist gerade beim Gegner, dem Burgtheater, eingetrudelt. Diesmal geht es um das Anfechtungsverfahren gegen den Ex-Burg-Chef.

Zur Erinnerung: Die Anwälte der Burg werfen Hartmann vor, seine Vertragsverlängerung erwirkt zu haben, indem er seine Vorgesetzten arglistig in die Irre geführt hat. Zu einer Fortsetzung der Zusammenarbeit wäre es nicht gekommen, hätte die Burg von den „Malversationen und Verhaltensweisen“ Kenntnis gehabt. Katharina Körber-Risak und Georg Schima legen nun auf 29 Seiten dar, weshalb die Anfechtung ihrer Ansicht nach nur ins Leere gehen kann. Wenn die Klage nicht schon wegen Unschlüssigkeit abzuweisen sei, dann aber deshalb, weil eine Rückabwicklung des Dienstverhältnisses gar nicht mehr möglich sei. Ebendieses sei ja „schon in Vollzug gesetzt“ worden, da Hartmann im Hinblick auf seine Verlängerung bereits laufend Leistungen erbracht habe, indem er die kommenden Spielzeiten schon im Voraus geplant habe. Überdies fehlten „jegliches Sachverhaltsvorbringen und Beweisanbot der klagenden Partei“ dazu, welche konkreten Verfehlungen der entlassenen Silvia Stantejsky ihr Klient angeblich gekannt und dennoch verschwiegen haben soll, um eine Verlängerung zu erwirken.

„Untergriffige Attacken“

Aufhorchen lässt auch Punkt 4.3 des Schriftsatzes: Es sei davon auszugehen, dass die Burg mit Hartmann auch dann eine Verlängerung abgeschlossen hätte, wenn sie über dessen angebliche Verfehlungen Bescheid gewusst hätte.

Und warum? Das Argument der Hartmann-Anwälte: Der Kulturminister habe schließlich auch Karin Bergmann, die amtierende künstlerische Direktorin, zu Hartmanns Nachfolgerin bestellt, obwohl doch einiges gegen sie spreche. Bergmann habe nicht nur ein steuerliches Problem, sondern auch in dem Hearing vor dem Aufsichtsrat am 19.März 2014 angegeben, dass sie keine Bilanzen lesen könne, sich aber einarbeiten werde. Dass eine andere „Verwicklung“ – die langjährige, enge Freundschaft zwischen Stantejsky und Bergmann nämlich – kein Hindernis gewesen sei, sie zur Direktorin zu machen, halten Schima und Körber-Risak ebenfalls kritisch fest. Noch heute bestünde reger Kontakt zwischen den Freundinnen. Bergmann halte gar Rücksprache mit Stantejsky, wenn es um Künstlerverträge gehe, schenke ihr immer wieder Premierenkarten und habe ihren Sommerurlaub am Wallersee mit Stantejsky verbracht, ist im Schriftsatz zu lesen. Der Umstand, dass gegen die Entlassene ein Strafverfahren wegen Bilanzfälschung, Untreue und Urkundenfälschung geführt werde, halte Bergmann von regelmäßigem Kontakt nicht ab. Das verwundert.

Auf Anfrage der „Presse“ sagt Bergmann dazu folgendes: „Ich werde diese untergriffigen Attacken von Matthias Hartmann und seinen Anwälten keiner Antwort würdigen. Zu Ihrer Hintergrundinformation versichere ich, dass ich weder meinen Urlaub mit Frau Stantejsky verbracht habe noch ihre Beratung benötige oder gar in Anspruch nehme oder Theaterinterna mit ihr austausche.“

„Von Springer wird abgelenkt“

Georg Schima hingegen würdigte die Aussagen von Burg-Anwalt Bernhard Hainz (siehe Interview auf Seite19) prompt: „Es ist grotesk, dass das Burgtheater und seine Anwälte Herrn Hartmann in einer eigenen Klage Täuschung und Arglist vorwerfen, aber nichts dabei finden, dass Herrn Hartmann ein Jahresabschluss für ein zur Gänze von Hartmanns Vorgänger, Klaus Bachler, gemeinsam mit Wirtschaftsdirektorin Stantejsky zu verantwortendes Geschäftsjahr zur Unterschrift vorgelegt wird, in dem wild getrickst wurde. Wie soll das einem künstlerischen Leiter im Nachhinein auffallen, noch dazu, wenn sogar die Wirtschaftsprüfer ihren Sanktus geben?“

Der Entlassungsgrund, den Hainz anführe, beruht aus Schimas Sicht auf einer Schlussfolgerung, die dem gesunden Menschenverstand und jeder Logik widerspreche: „Herr Hartmann hätte verrückt sein müssen, ihm zustehendes Geld im Burgtheater zu belassen, wenn er in Kenntnis der chaotischen Gebarung von Frau Stantejsky gewesen wäre. Das ist eine an den Haaren herbeigezogene Schutzbehauptung des Burgtheaters.“

Auch Alice Epler, Stantejskys Anwältin, lässt die Aussagen des Burg-Anwalts nicht auf sich beruhen: „Bei der Unterstellung von Bilanztricks handelt es sich offenbar um ein taktisches Manöver, um von der Verantwortung von Dr. Springer für die schlechte wirtschaftliche Lage des Burgtheaters abzulenken. Tatsächlich hat Frau Mag. Stantejsky den Aufsichtsrat und die Bundestheaterholding immer aktuell und ausführlich über die wirtschaftliche Entwicklung des Burgtheaters informiert. Auch der Vorwurf des Schwarzgeldsystems ist völlig absurd; dieser wird ausschließlich darauf gestützt, dass Honorare teilweise in bar ausbezahlt wurden, was jedoch in der Theaterbranche allgemein üblich ist und auch allseits bekannt war.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.