Silvia Stantejsky: "Niemand war mit mir unzufrieden"

ZWEITE TAGSATZUNG IM ARBEITSRECHTLICHEN PROZESS UM ENTLASSUNG VON BURGTHEATER-VIZEDIREKTORIN STANTEJSKY
ZWEITE TAGSATZUNG IM ARBEITSRECHTLICHEN PROZESS UM ENTLASSUNG VON BURGTHEATER-VIZEDIREKTORIN STANTEJSKY(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Burgtheater-Prozess. Vier Stunden wurde die Ex-Geschäftsführerin am Montag vernommen. Ein aktueller Bescheid des Finanzamts belastet sie.

„Ist es wirklich sinnvoll dieses Verfahren zu führen?“ Diese Frage stellte Richter Helge Eckert gleich zu Beginn der zweiten Tagsatzung im Prozess von Silvia Stantejsky gegen das Burgtheater am Montag. Die entlassene kaufmännische Geschäftsführerin klagt ihren ehemaligen Arbeitgeber, weil sie sich zu Unrecht entlassen fühlt.
Der Richter scheint jedoch seine Zweifel an der Sinnhaftigkeit zu haben. Er präsentierte einen – nicht rechtskräftigen – Bescheid des Finanzamts Wien vom 25. 9. 2014, aus dem hervorgeht, dass der begründete Verdacht der Abgabenhinterziehung gegen Stantejsky besteht. Sie habe ihren Verpflichtungen als Prokuristin und kaufmännische Geschäftsführerin wider besseren Wissens nicht entsprochen, heißt es darin. Zudem hätten seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Beschlagnahmungen stattgefunden, ergänzte Eckert.

Stantejsky Anwältinnen, Alice Epler und Isabell Lichtenstrasser, können zu diesem Bescheid nichts sagen, weil sie dessen Inhalt noch gar nicht kennen.
Auch der Bericht der Wirtschaftsprüfungskanzlei KPMG, den die Bundestheater-Holding in Auftrag gegeben hatte, um den vermuteten Malversationen von Stantejsky auf den Grund zu gehen, spricht für den Richter offenbar eine deutliche Sprache: „Die Mängel, die von der KPMG genannt werden, wirken nicht an den Haaren herbei gezogen. Man kann schon davon ausgehen, dass hier profunde Prüfschritte gesetzt wurden und die Ergebnisse auch begründet sind“, sagt Eckert. Die Anwältinnen der Klägerin sehen das naturgemäß anders, halten an der Anfechtung fest – und so begann die Zeugeneinvernahme von Stantejsky.

„Wollte mich nicht mehr bewerben“

Sie erzählte, wie sie sich schon als Studentin in ihrer Diplomarbeit mit dem Burgtheater beschäftigt hat, sich von der Leiterin des administrativen Betriebsbüros bis zur kaufmännischen Geschäftsführerin des Theaters hochgearbeitet hat. Diese Position wurde gut dotiert. 12.000 Euro brutto pro Monat, 14 Mal jährlich erhielt Stantejsky für diese Aufgabe. Dennoch beschloss sie im Februar 2013, sich nicht noch einmal für diese Stelle zu bewerben: „Ich war völlig überlastet, habe nur mehr vegetiert, deshalb habe ich mich dagegen entschieden.“
Dass Georg Springer, der damalige Chef der Bundestheater-Holding, sie allerdings auch in einem Gespräch wissen ließ, dass er sie im Falle einer Bewerbung nicht mehr unterstützen würde, erfuhr der Richter erst auf Nachhaken. Auf ihre „Performance als kaufmännische Geschäftsführerin“ hat Stantejsky Springers Haltung nicht zurückgeführt. Weder er noch Hartmann hätten ihr in all den Jahren der Zusammenarbeit kommuniziert, dass sie mit ihrer Arbeit unzufrieden gewesen wären. Beiden, besonders aber Hartmann, sei es wichtig gewesen, dass sie dem Theater erhalten bleibt.

Vor allem für die Ensemblepflege soll sie für den Direktor nämlich unentbehrlich gewesen sein. „Er hat immer gesagt, er sei nicht dafür engagiert, sich um das Ensemble zu kümmern“, erzählte sie. Und „wie das am Theater durchaus üblich ist“, so Stantejsky, hätten sich Hartmann, Springer und ihr Nachfolger, Thomas Königstorfer, mit ihr gleich mündlich auf eine neue Vereinbarung geeinigt. Statt 12.000 Euro sollte sie künftig nur mehr 11.000 verdienen. "Das war für mich völlig okay."

Diagnose „Erschöpfungsdepresssion“

Eingehend berichtete Stantejsky dem Gericht über ihre Erkrankung. Ein Attest ihres Psychiaters Georg Schönbeck mit der Diagnose „Erschöpfungsdepression“ habe sie Hartmann und Springer erst am Tag ihrer Entlassung vorgelegt. Dass sie überlastet gewesen sei und ihre Arbeit nicht mehr schaffe, hätten jedoch alle am Theater gewusst, Hartmann, Springer, aber auch dessen Stellvertreter Othmar Stoss. Um zusätzliche Hilfe habe Stantejsky, wie sie mehrfach betont, aber nicht gebeten.

Gegen Ende der Verhandlung ging es noch um den 12. 11. 2013, den Tag ihrer Suspendierung, und die Zeit bis zu ihrer Entlassung sechs Tage später. Königstorfer und Hartmann hätten sie zu einem Gespräch gebeten. Dabei habe sie beiden erklären können, wieso sie 9000 Euro auf ihr Privatkonto überwiesen hatte. Beide hätten es zwar verstanden, sie aber dennoch aufgrund einer Weisung von Springer suspendiert.

„Quasi als Heinzelmännchen“

Bemerkenswert ist, dass dieser Schritt in keiner Weise kommuniziert wurde, auch nicht bei einer Direktionssitzung, an der sie mit Hartmann am selben Tag teilnahm. Sie schrieb weiterhin E-Mails und arbeitete von einem fremden Büro aus am Jahresabschluss 2012/13. „In meinem eigenen Büro konnte ich ja nicht so tun, als wäre ich suspendiert“, erklärt Stantejsky. „Sollten Sie quasi als Heinzelmännchen weiter arbeiten?“, fragt der Richter. Stantejsky bejaht. „Waren Sie nicht verärgert, dass man sie wegen eines Verhaltens suspendiert hat, das sie als völlig harmlos darstellen? Das klingt ja wie ein Wellness-Gespräch“, wundert sich Eckert. „Erst am Tag der Entlassung ist mir alles runter gefallen“, sagt Stantejsky. Bis dahin habe sie damit gerechnet, dass sich alles aufklären und die Suspendierung aufgehoben werde.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2014)

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