Üppige Bezüge des Burgtheater-Chefs im Visier

ZWEITE TAGSATZUNG IM VERFAHREN HARTMANN VS BURGTHEATER: HARTMANN / SPRINGER
ZWEITE TAGSATZUNG IM VERFAHREN HARTMANN VS BURGTHEATER: HARTMANN / SPRINGER(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Den Prüfern sind Honorare für Regiearbeiten an Burgtheater-Direktor Hartmann ein Dorn im Auge.

Die Causa um die vertraglichen Ansprüche des ehemaligen künstlerischen Geschäftsführers des Burgtheaters, Matthias Hartmann, war während der Sonderprüfung des Rechnungshofs 2014/15 beim Arbeits- und Sozialgericht noch anhängig. Ein Urteil stand für die Prüfer des von Kunstminister Josef Ostermayer (SPÖ) eingeschalteten Kontrollorgans aber jedenfalls fest: Sie kritisierten, dass die Vertragsbeziehung der Burgtheater GmbH mit dem Burgtheater-Chef „von Rechtsunsicherheit und Intransparenz geprägt war“.

Eine Million Euro, extra 1,23 Millionen

In dem der „Presse“ vorliegenden Rohbericht des Rechnungshofs (noch ohne die Stellungnahmen der betroffenen Institutionen) wird die Vertragsbeziehung zwischen der Burgtheater GmbH und dem Chef des Hauses äußerst kritisch und umfassend beleuchtet, vor allem auch wegen der Regelung der Honorare für Regiearbeiten. Ein Grund für die Beanstandungen war die unterschiedliche Auszahlung des Geldes. „Die Geschäftsführer- und Regiebezüge beglich die Burgtheater GmbH grundsätzlich über die Lohnverrechnung, mehrere Regie- und Autorenleistungen jedoch auch über die Hauptkasse und das Rechnungswesen“, wurde bei der Überprüfung festgestellt.

Im Rohbericht bezifferte der Rechnungshof die Gagen des Burg-Chefs, der im März 2014 von Ostermayer des Amtes enthoben wurde, im Prüfzeitraum wie folgt: „Neben dem Geschäftsführerbezug von rund einer Million Euro leistete die Burgtheater GmbH nach ihren Unterlagen weitere rund 1,23 Millionen Euro.“ Allerdings merkte das Kontrollorgan frei nach dem Sager „Wos woar mei' Leistung?“ des einstigen FPÖ-Politikers Walter Meischberger selbst an, dass die Transparenz dieser Auszahlungen „mehrfach eingeschränkt“ gewesen sei. Denn den Auszahlungen sei „nicht immer“ ein „nachvollziehbarer Leistungsgrund zugeordnet“ gewesen.

Der Vertrag mit Burg-Chef Hartmann für die Zeit vom 1. September 2009 bis 31. August 2014 ermöglichte „grundsätzlich eine zusätzliche Tätigkeit als Regisseur“. Nachsatz im Rechnungshof-Rohbericht: „Nicht geregelt war, in welchem Verhältnis die Leitungs- und die Regietätigkeit zu erbringen waren.“ Der Vertrag regelte, dass die Burgtheater GmbH die auf dem Markt erzielbaren Durchschnittshonorare zu leisten hatte, die der Burgtheater GmbH aber bekannt zu geben waren. Bei Vertragsabschluss im September 2006 gingen die Vertragsparteien von 40.000 Euro – wertgesichert – pro Inszenierung aus. Im März 2009 erhöhte das Burgtheater gemeinsam mit der Bundestheater-Holding das Honorar auf 52.500 Euro pro Inszenierung, valorisiert nach dem Verbraucherpreisindex. Für diese Steigerung um immerhin 31 Prozent konnte allerdings weder das Burgtheater noch die Holding einen Nachweis der auf dem Markt erzielbaren Durchschnittspreise vorlegen. Der Rechnungshof stellte trocken fest: Die Preissteigerung nach dem Verbraucherpreisindex habe von September 2006 bis März 2009 lediglich rund sechs Prozent betragen.

Es gab für die Honorare großen Spielraum, weil weder der Vorbereitungsvertrag für die Arbeit am Burgtheater noch der Geschäftsführervertrag für Hartmann die Abgeltung für Produktionen, die von anderen Bühnen übernommen wurden, regelte. Die Burgtheater GmbH legte den Anspruch des Burg-Chefs für fünf Übernahmen und zwei Neuproduktionen in der Vorbereitungszeit laut Rechnungshof mit insgesamt 260.000 Euro fest. Das Kontrollorgan stieß sich daran, dass im Vertrag des Burgtheater-Chefs das Ausmaß der zeitlichen Beanspruchung für Regie- und Leitungstätigkeit nicht festgelegt wurde. Dessen Einsatz als Vollzeitarbeitskraft für die künstlerische Leitung stehe „jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den umfangreichen Regiearbeiten, die mit 737.636 Euro gesondert abgegolten wurden“. Und weiter: „Eine Kürzung des Gehalts des früheren künstlerischen Geschäftsführers entsprechend den angefallenen Regiearbeiten erfolgte nicht.“

Keine Honorarnoten eingefordert

Die Prüfer beklagten besonders: dass die Verträge keine Regelungen über das Entgelt von 155.000 Euro für fünf Produktionen enthielten, die von anderen Bühnen übernommen wurden, weiters den Anspruch auf eine Zusatzzahlung von 33 Prozent des Entgelts für Regieleistungen und Produktionen, die auch bei den Salzburger Festspielen genützt wurden, die Reduktion des Entgelts für Regieleistungen um 81 Prozent bei einer kleinen Produktion und das Entgelt von 4200 Euro für eine Regiearbeit im August 2009.

Gleichsam zum Drüberstreuen kritisierte der Rechnungshof weitere Zahlungen. Bei diesen ging es um Geld für die selbstständige Autorentätigkeit des Ex-Burgtheater-Chefs im Haus. Und zwar, „ohne von diesem unterfertigte Honorarnoten einzufordern“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2016)

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