22.05.2013 01:41 Merkliste 0

Beastie Boys klagen gegen Getränkekonzern

13.08.2012 | 09:23 |   (DiePresse.com)

Der verstorbene Rapper Adam Yauch verbot testamentarisch mit seinem musikalischen Erbe zu werben. Eine Klage gegen einen Getränkekonzern, der mit einem Beastie-Boys-Medley wirbt, wurde eingereicht.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Adam Yauch von den Beastie Boys rappte zu Lebzeiten schon darüber, dass er niemals seine Songs an "Fernsehwerbung verkaufen" werde. Testamentarisch verfügte der Musiker, dass weder sein Name, seine Musik, Bilder von ihm noch "jegliches andere geistige Eigentum" zu Reklamezwecken verwendet werde dürfe. Eine Klage gegen einen Getränkekonzern, der mit einem Beastie-Boys-Medley wirbt, wurde nun eingereicht.

Die Beastie Boys hatten in der Vergangenheit signalisiert, dass sie der kommerziellen Nutzung ihrer Songs enge Grenzen setzen würden. Die beiden noch lebenden Mitglieder der Band, Michael "Mike D" Diamond und Adam "Ad-Rock" Horovitz, sowie die Witwe Yauchs hatten am Mittwoch einen Hersteller von Energydrinks verklagt, weil dieser in einem Werbevideo ein ungenehmigtes Medley mit ihren Melodien verwendet.

Adam Yauch war vor drei Monaten im Alter von 47 Jahren an Krebs gestorben. Seit 2009 war das Mitglied der Band nicht mehr öffentlich aufgetreten. Yauch hatte die Beastie Boys zunächst mit seinem Schulfreund "Mike D" Daimond als Punkband gegründet, als "Ad-Rock" Horovitz dazu stieß, entwickelte sich die Gruppe in Richtung Hip-Hop. Mehr als 40 Millionen Alben verkauften die Mitglieder der Rock and Roll Hall of Fame.

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

Platten der Woche