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Bushido nur „unterm Ladentisch“

Bushido
Bushido (c) REUTERS (ALEX GRIMM)
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Bushidos Gewalt-Rap landet in Deutschland auf der Liste der jugendgefährdenden Medien. Österreich hat so einen Index gar nicht.

Überrascht hat es niemanden, dass die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am Mittwoch bekannt gab, den zuletzt kritisierten Gewalt-Rap „Stress ohne Grund“ von Rapper Bushido auf den sogenannten Index zu setzen. Das komplette Album „NWA“ von Bushidos Kollegen Shindy, das den Song enthält, wird für Jugendliche unter 18 verboten – die Inhalte darauf würden „verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren“. Musik, Videospiele und Filme, die auf dieser Jugendschutzliste landen, dürfen nicht mehr beworben und nur an Erwachsene verkauft werden, so das Gesetz.

Deutschland ist bekannt für seinen besonders strengen Jugendschutz. Längst wird debattiert, ob ein solcher Index noch zeitgemäß ist, weil Jugendliche ohnehin im Internet an alle Inhalte gelangen. Zudem kann eine Indizierung von Filmen und Musik erst recht das Interesse der Jugendlichen auf die verbotenen Medien lenken. Genau das dürfte nun auch bei Bushido der Fall sein. Der geschäftstüchtige Skandal-Rapper weiß, dass Aufregung und Medienschelte den Erfolg steigern. Weil die Mühlen der Behörden langsam mahlen, gilt der Entscheid der Bundesprüfstelle erst ab 22.Juli, bis dahin ist „NWA“ also noch frei erhältlich. Erst danach darf es nur mehr „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene und nicht mehr per Versand verkauft werden.

Österreich beim Jugendschutz liberaler

Österreich kennt einen solchen Jugendschutz-Index nicht. Zwar gibt die im Bildungs- und Kulturministerium angesiedelte Jugendmedienkommission Empfehlungen zur Altersfreigabe von Filmen ab (von sechs bis 16 Jahren), eine vergleichbare Prüfstelle für Musik gibt es aber nicht. Das führt zur paradoxen Situation: Der Bushido-Song wird in Deutschland verboten – in Österreich aber nicht. Das kam bisher schon öfter vor: Als etwa die Punkrock-Band Die Ärzte 1987 mit „Ab 18“ eine Platte mit jenen Liedern herausbrachte, die in Deutschland auf dem Index gelandet waren („Geschwisterliebe“, „Helmut K.“), war die Platte in Österreich ohne Einschränkungen erhältlich.

Österreich gilt in Sachen künstlerische Freiheit als liberal. Mit kleinen Ausnahmen. Die Wiener Grünen etwa konnten im Winter ein Konzert der Band Die Hinichen wegen deren „sexistischer, rassistischer, gewalttätiger Inhalte“ verhindern. awa

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2013)

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