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"Atemlos" bei NPD: Gericht gibt Helene Fischer recht

Archivbild: Beim German Music Award hatte Helene Fischer Grund zu lächeln, die Vewendung ihres Hits
Archivbild: Beim German Music Award hatte Helene Fischer Grund zu lächeln, die Vewendung ihres Hits "Atemlos" bei NPD-Veranstaltungen findet die Schlagersängerin weniger lustig.(c) APA/EPA/BRITTA PEDERSEN
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Helene Fischer klagte gegen die Verwendung ihres Hits bei Veranstaltungen der rechtsextremen NPD. Das Oberlandesgericht Thüringen gab ihr laut "Spiegel" recht.

Wie der "Spiegel" berichtet, ist der rechtsextremen deutschen Partei NPD vom thüringischen Oberlandesgericht verboten worden, bei Parteiveranstaltungen das Lied "Atemlos" der Schlagersängerin Helene Fischer zu spielen. Die Sängerin hatte geklagt, nachdem die NPD den Hit im September 2014 im Landtagswahlkampf in Thüringen gespielt hatte.

Fischer hatte der Partei zuerst mittels einstweiliger Verfügung verboten, den Song zu spielen. Die NPD erwirkte jedoch eine Aufhebung. Durch die Berufung von Fischers Anwalt Helge Reich landete die Causa schließlich vor dem thüringischen Oberlandesgericht. Der Song sei für Wahlkampfzwecke missbraucht worden, befand Reich. Die Sängerin müsse das nicht akzeptieren, weil sie die Einstellung der NPD in keiner Weise teile.

NPD: "Nicht als Hymne verwendet"

Die NPD argumentierte hingegen, dass die Verwendung nicht ehrenrührig sei. Außerdem sei "Atemlos" nicht dezidiert als Wahlkampfsong oder gar Hymne der Partei gespielt worden.

Das Gericht sah es nach "Spiegel"-Informationen aber als nicht unwahrscheinlich, dass der Ruf Fischers beschädigt werden könne. Die Entscheidung, sich bewusst unpolitisch zu geben, bleibe dem Künstler. Fischer ist nicht die erste Künstlerin, die sich gegen die Verwendung ihrer Lieder bei Veranstaltungen der NPD wehrt. Auch "Wir sind Helden" oder die Kölner Gruppe "Höhner" haben gegen die Verwendung ihrer Songs prozessiert.

>> Der Artikel auf "spiegel-online"

(Red.)

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