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US-Gericht sprach Madonna in Urheberrechtsklage frei

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Ein Plattenlabel hatte die Sängerin wegen unerlaubten Sampelns verklagt.

Pop-Star Madonna hat in einem Urheberrechtsstreit um ihren Hit-Song "Vogue" aus dem Jahr 1990 einen Sieg errungen. Ein Berufungsgericht im kalifornischen Pasadena hat seine Urteilsfindung am Donnerstag verkündet. Demnach haben Madonna und ihr Plattenproduzent Shep Pettibone nicht gegen Copyright-Gesetze verstoßen.

Der Streit drehte sich um die Verwendung eines nur 0.23 Sekunden langen Ausschnitts aus dem Song "Love Break" in Madonnas Hit "Vogue" - ohne Genehmigung. Das Plattenlabel VMG Salsoul, das die Rechte für "Love Break" besitzt, hatte Madonna wegen unerlaubten Sampelns verklagt.

Nach Meinung der Richterin Susan Graber war der verwendete Musikschnipsel so kurz, das kein Zuhörer ihn als Ausschnitt aus dem Lied "Love Break" erkennen könnte. Ein Richter des dreiköpfigen Gremiums hielt jedoch dagegen, dass es sich dennoch um geistigen Diebstahl handeln würde, auch bei einem sehr kurzen Segment. Das Urteil wurde mit einer 2:1 Mehrheit gefällt.

(APA/dpa)

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