Die dunkle Seite der Pflege

as System 24-Stunden-Pflege macht die Betreuung zu Hause für viele erst leistbar. Andere nutzen den Spielraum, um sich zu bereichern. (Symbolbild)
as System 24-Stunden-Pflege macht die Betreuung zu Hause für viele erst leistbar. Andere nutzen den Spielraum, um sich zu bereichern. (Symbolbild) Fabry
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Die 24-Stunden-Pflege macht die Betreuung von Alten und Kranken leistbar. Worüber niemand spricht: Das System begünstigt auch Abgabenhinterziehung und organisierten Sozialbetrug

»Ist 24-Stunden-Pflege ohne Ausbeutung möglich?«

Lenka* kocht, putzt, hört zu und – wenn ihr Auftraggeber schlecht gelaunt ist – weg. Sie ist immer da, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Auf Leute wie sie kann Österreich nicht verzichten, weil die Betreuung alter und gebrechlicher Menschen derzeit nur mithilfe unzähliger Pflegerinnen aus Osteuropa leistbar scheint, die ihre Dienste zu Dumpingpreisen anbieten.

Medienberichte über das System der 24-Stunden-Pflege thematisieren fast immer die Situation der Kranken, ihrer Angehörigen und die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für Betreuerinnen und Pflegebedürftige. Die Geschichte von Lenka erzählt von der anderen, bisher kaum betrachteten Seite der Medaille. Am Ende der Recherchen offenbarte sich ein kompliziertes Mosaik aus organisierter Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug, gegenseitiger Abhängigkeit und finanzieller Bereicherung von Pflegegeldbeziehern. Die Profiteure sind gut situierte Familien im Inland und die Hintermänner der Pflegenetzwerke im Ausland.

Sparen, wo es geht

Lenka und ihre Kolleginnen kümmern sich im nördlichen Niederösterreich um den 94-jährigen Alois K. Schon länger organisieren die erwachsenen Kinder des Mannes auch dessen Pflege zu Hause.K. verfügt über eine Pension von 2200 Euro netto im Monat. Hinzu kommen 1260 Euro Pflegegeld (Stufe sechs). Weiters hat er Anspruch auf 550 Euro Zuschuss vom Bund, den das Sozialministerium auf Antrag jenen zur Verfügung stellt, die sich zu Hause nach dem Modell der 24-Stunden-Pflege betreuen lassen. Das ergibt ein monatliches Budget von 4010 Euro. Die professionelle Pflege des alten Herren der Familie ist also leistbar.

Lexikon

Dennoch setzen K.s vorsorgebevollmächtigte Kinder das Geld bemerkenswert abgabenschonend ein. So abgabenschonend, dass sich nun Finanzpolizei und Staatsanwaltschaft für die Vorgänge interessieren. Das System, für das der Fall der Familie K. exemplarisch steht, ist kompliziert.Betreuung zu Hause

24-Stunden-Pflege ist eine Form der Hausbetreuung. Arbeiten, wie sie diplomierte Pflegekräfte verrichten, dürfen nicht ausgeführt werden. Genau genommen handelt es sich um ein freies Gewerbe, das jeder ausüben darf. Pflegebedürftige können ihre Betreuer auch anstellen. Das ist jedoch teuer. Für beide Formen gibt es Förderungen vom Sozialministerium. 99 Prozent der Anträge betreffen Betreuungsverhältnisse auf selbstständiger Basis. Nur ein Prozent betrifft Angestellte.

Etwa 450.000 Österreicher beziehen Pflegegeld. Das macht jährlich 2,5 Mrd. Euro aus. Vor 20 Jahren waren es 1,3 Mrd. Euro. 20.000 Gepflegte haben um Förderung beim Sozialministerium angesucht. 69.000 Personen haben einen Gewerbeschein für 24-Stunden-Pflege.

Es beginnt damit, dass die 24-Stunden-Pflege nahezu ausschließlich auf selbstständiger Basis von Personen mit Gewerbeschein durchgeführt wird. Nur Selbstständigen ist es erlaubt, ihre Arbeitszeit derart auszudehnen, dass sie erstens nicht mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt geraten und zweitens die von der Politik unausgesprochen befürwortete Preisspirale nach unten befeuern. Theoretisch können Bedürftige ihre Betreuer auch anstellen, das käme jedoch – Stichwort Lohnnebenkosten und Kollektivvertrag – erheblich teurer.

Damit Kunden und Anbieter von 24-Stunden-Pflegeleistungen zusammenkommen, gibt es seriöse, aber auch zwielichtige Vermittler. Einer dieser Vermittler ist N., der seine Dienste offiziell aus Nächstenliebe und ohne Provision anbietet. Seine Inserate erscheinen in den Kleinanzeigen von Regionalzeitungen zwischen Vorarlberg und dem Burgenland. Immer mit dem Zusatz „seriös“ und gleichzeitig im Abschnitt von Annoncen für Partys für Dildos und Dessous. Auch das schlechte Deutsch („Unsere grose Team [. . .] wolen arbeit für deiner Eltern oder Groseltern“) und der niedrige Einstiegspreis von 1150 Euro pro Monat schrecken Interessenten nicht ab.

Nach der Kontaktaufnahme geht es schnell. Zweimal pro Woche schickt N. ein Fahrzeug aus Rumänien nach Österreich, um die Pflegerinnen an ihren Bestimmungsort zu bringen. Da sie formal selbstständig sind, müssen sie sich auch bei der Behörde und der Versicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden. Wegen der meist schlechten Deutschkenntnisse erledigen das – wenn überhaupt – meist die Auftraggeber. Das Risiko tragen jedoch die Frauen. Bei Familie K. geschah die Anmeldung zum Teil gar nicht, manchmal verspätet oder mit zu geringen Beträgen. Typisch ist die Anmeldung nach der Mindestbeitragsgrundlage von 537,78 Euro im Monat.Der „Presse am Sonntag“ liegen die Papiere der Versicherung vor. Dass Menschen für diese Summe 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche arbeiten sollen, scheint niemanden zu stören.

Tatsächlich erhalten die von N. vermittelten Pflegekräfte höhere Beträge. Nach Zeugenaussagen sind es – je nach verlangter Zusatzleistung – zwischen 1400 und 2000 Euro im Monat, bar auf die Hand. Mit dem beworbenen Billigstpreis hat das dann nichts mehr zu tun. Nur wer beschwert sich über jemanden, der sein Komplize ist und sein Gegenüber in der Hand hat?

Der Schaden, der dem Sozialsystem durch entgangene Abgaben entsteht, ist leicht zu berechnen. Auf Basis von 2000 Euro und zehn Monaten Arbeitszeit pro Jahr summieren sich die Beiträge für Pensionen, Krankenversicherung, Vorsorge und Unfallversicherung auf jährlich 5546,01 Euro. Bei einer Einstufung nach Mindestbeitragsgrundlage sind jedoch pro Jahr nur 1890,36 Euro fällig. Die Differenz (3655,65 Euro) bleibt als Schaden. Doch da ist noch mehr.

Die Versicherung der selbstständigen Hausbetreuerinnen nach der Mindestbeitragsgrundlage berechtigt Lenka und ihre Kolleginnen zum Bezug von Sozialleistungen. Auffällig an der Konstruktion ist, dass sie beim Finanzamt keine Kontonummer aus ihrem rumänischen Heimatbezirk Caraş-Severin hinterlegt hat, sondern eine Bankverbindung bei der Raiffeisen im fast 500 Kilometer entfernten Bukarest. Nach Auskunft erfahrener Fahnder ein Indiz dafür, dass Lenka selbst wenig bis nichts von dem Geld bekommt, sondern nur die Hintermänner Kassa machen. Bei mehreren Pflegerinnen ergibt das jeden Monat eine beträchtliche Summe. Welche?

Für Lenkas zwei Kinder entstehen Ansprüche von jährlich knapp 4300 Euro. Der Zugang zu Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Dabei haben die Kontrollen der Behörden erhebliche Lücken. Eines Tages stand bei Alois K. nämlich eine Diplomkrankenpflegerin des Bundessozialamts vor der Tür. Zweck des Besuchs war eine Qualitätskontrolle von Lenkas Arbeit. Ergebnis: Die junge Frau erhielt Bestnoten für den Umgang mit ihrem Schutzbefohlenen. Das entsprechende Papier dazu liegt der „PamS“ vor. Dumm nur, dass Lenka laut Versicherungsunterlagen an eben diesem Tag nicht angemeldet war und daher Schwarzarbeit verrichtete. Interessiert sich das Sozialministerium nicht dafür?

„Unsere Prüferinnen sind nicht dazu befugt, das zu überprüfen“, sagt ein Ressortsprecher. Und: „Datenschutz und Gesetz sehen nicht vor, dass wir entsprechende Informationen an die Finanz weitergeben.“

Fahnder ohne Lobby

Diese Herangehensweise ist symptomatisch für den Umgang mit dem Thema. In Wahrheit will nämlich niemand so genau wissen, welche Graubereiche sich unter der Oberfläche auftun. Die „PamS“ sprach mit Steuerexperten, Pflegeanbietern und Spitzenbeamten. Im O-Ton wollte es niemand sagen, in vertraulichen Gesprächen kamen alle zum gleichen Schluss: Die politische Spitze nehme die Zustände augenzwinkernd in Kauf, weil die Konzepte dafür fehlen, die Betreuung von Hilfsbedürftigen leistbar zu halten. Über den Schaden, der durch Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug entsteht, spricht man einfach nicht.

Raffgier kommt als Grund für Dumpingpreise und Schwarzarbeit wohl eher selten infrage. Meistens sind es die knappen finanziellen Ressourcen. Das Problem für die Behörden: „Wir haben keine Verbündeten, können nicht einfach in Bereiche eindringen, die geschützt sind“, sagt ein führender Ermittler. Dabei drängt Europol seine Mitgliedsländer seit Jahren dazu, sich das Kriminalitätsfeld der Arbeitsausbeutung genauer anzuschauen. Ein Wunsch, dem man hierzulande langsam nachkommen will.

Im Visier sollen dabei Vermittler wie N. stehen. Nicht nur bei der Kriminal-, sondern auch bei der Finanzpolizei. „In so einem Fall gehen wir davon aus, dass der Vermittler in Wahrheit Beschäftiger ist und die Pflegekräfte nach ASVG anmelden müsste“, sagt ein Fahnder. Lösungsvorschläge. Wirklich offen sprechen nur jene über das Problem, die den Preisdruck der unseriösen Agenturen unmittelbar spüren. Die Caritas der Erzdiözese Wien zum Beispiel vermittelt 24-Stunden-Pfleger nicht nur, sondern bildet sie auch aus (was sonst keine Voraussetzung ist), führt Kontrollbesuche durch und gibt den Auftraggebern Unterstützung, zum Beispiel bei der Anmeldung. Zudem schreibt sie Mindesthonorare (65 Euro pro Tag) vor. Generalsekretär Klaus Schwertner glaubt, dass verpflichtende Mindeststandards die gröbsten Probleme lösen könnten. Als solche nennt er Kostentransparenz für Sonderleistungen, faire Verträge für Betreuer und eine standardisierte Mindestausbildung mit Gütesiegel, das als Voraussetzung für den Bezug von Förderungen gelten könnte.

* Namen und andere auf den Fall rückführbare Daten wurden zum Schutz der handelnden Personen von der Redaktion geändert.

Fakten

537,78 Euro. Mit diesem Einkommen pro Monat werden 24-Stunden-Pflegerinnen immer wieder bei der Versicherung der Gewerbetreibenden angemeldet. Dass die Betroffenen dafür 24 Stunden an sieben Tagen die Woche verfügbar sein müssen, findet niemand auffällig. Überprüft das Bundessozialamt die Qualität einer Betreuerin vor Ort, spielt es keine Rolle, ob die geprüfte Person auch angemeldet ist: Das Sozialministerium sieht keine rechtliche Grundlage dafür.

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