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Hugo-Drink: Wer ist hier der Boss?

23.10.2012 | 12:29 |   (DiePresse.com)

Der Textilriese Hugo Boss hat seinen Markennamen in alle Richtungen schützen lassen, auch in Richtung Holunder-Spritzer.

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Alles für den Hugo? Die auflockernde Mischung aus Schaumwein, Holundersirup und Minzblättern konnte diesen Sommer vielleicht dem omnipräsenten Aperol-Spritz' die Stange halten, mit dem Modekonzern Hugo Boss sieht es derzeit aber nicht so gut aus. Der erhebt nämlich Einspruch gegen die Namensgleichheit.

Wilhelm Turecek, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wiener Wirtschaftskammer, ist mit dem Problem um den flüssigen Vetter vertraut: "Wir sind aber nicht auf Klagesebene", kühlt er gegenüber DiePresse.com die Diskussion ab. Die Marketing-Abteilung von Hugo Boss sei mit ihm in Kontakt getreten, um klarzumachen, dass "die Namen Hugo und Boss alleine oder zusammenstehend markenrechtlich in alle Richtungen geschützt sind", daher auch in Richtung Getränkeindustrie. In Österreich gibt es einige Firmen, die "Hugo"-Produkte entwickelt haben, Villacher ist eine davon. Jene müssten den Hugo von der Flasche streichen oder eine Vereinbarung mit dem Modeunternehmen finden.

Wirtshauskultur

Turecek selbst geht es um eine andere Gruppe, die Gastronomen. "Mir ist wichtig, unsere Wirte - weil sie das schwächste Glied dieser Kette sind - vor Rechtsanwälten und übermächtigen Konzernen zu schützen." Dafür gäbe es bei Hugo Boss auch grünes Licht. Wenn der Hugo-Drink nicht im gleichen Schriftzug wie die Modemarke in der Cocktailkarte steht, soll es kein rechtliches Nachspiel geben. "Diese Botschaft wurde mir zugesichert", so Turecek.

Der Hugo-Drink ist heuer übrigens erst mit einigen Jahren Verspätung über den Brenner nach Innsbruck und in alle anderen österreichischen Bars geschwappt. Die Geburtsstätte heißt Südtirol und wird hauptsächlich durch die Firma Zadi Drinks vertreten, die hierzulande bereits eine Million Flaschen pro Jahr verkauft.

 

 

 

(sh.)

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19 Kommentare

jugou, nicht Hugo

so nennt sich die Marke in der Werbung

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Hugo ist ein allgemein gebräuchlicher Vorname

und damit ebensowenig markenrechtlich schützbar wie jeder andere Vorname.

Antworten Gast: cim666
03.11.2012 10:50
0 0

Re: Hugo ist ein allgemein gebräuchlicher Vorname

Das stimmt keineswegs.

Gast: KUHliane
24.10.2012 09:01
1 0

HUNDEname HUGO

Wir möchten unser Haustier HUGO nennen. Darf man das und was passiert, wenn meine Kinder dann den Namen im gleichen Schriftzug schreiben wie der HUGO. Manchmal glaube ich es ist sowieso alles für den HUGO. Vielleicht sollte ich sie doch überreden statt dem Hund einen Pakpagei anzuschaffen. Was ist aber, wenn der sprechende Papagei dann sagt. "Du bleda HUGO du!" Werde ich dann angeklagt wegen Rufschgädigung. Ich glaube ich frage dazu am Besten die österreichischen Kabaretisten die haben sicher die beste Antwort dazu. Super Marketinggag von Hugo Boss -so kommt man kostenlos in die Medien. Gratulation

Antworten Gast: Marke
24.10.2012 10:33
0 0

Re: HUNDEname HUGO

Ist ihr Hund eine Marke? Dann müsste man ihn markenrechtlich schützen lassen. oder kann es sein, dass er nur eine Marke trägt ... :)

Gast: KUHliane
24.10.2012 08:54
0 0

Hund HUGO

Wir möchten unseren Hund HUGO nennen und es kann sicher vorkommen, dass er auch einmal von den KINdern so geschrieben wird wie der Hugo vom Boss. Dürfen wir unseren Hund HUGO nennen. Wer kann uns da weiterhelfen???

Gast: speibender regenbogen
24.10.2012 00:21
2 0

griaß di, hugo!

darf ich mir eigentlich "jesus" und "christus" eintragen lassen? oder hat da die kirche ein monopol drauf? und wenn ja, warum?
darf ich mir "scheiße" als markenrecht sichern? und dann jeden produzenten derselben verklagen?

soweit meine meinung zum "markenrecht"...

7 2

ich Kauf nix mehr vom Hugo

dem Boss

Re: ich Kauf nix mehr vom Hugo

Is eh fuern Hugo.

Gast: PÖHSE
23.10.2012 16:41
9 0

Bau dir über Jahrzehnte eine Marke auf,


und hau sie dir binnen weniger Wochen aus Rechthaberei zamm !

Ob die im Recht sind, ob VOR der jetzt von ihnen selber losgetretenen Diskussion ein nicht unwesentlicher Teil der beteiligten Verkehrskreise eine Assoziation zwischen Getränk und der Marke 'Hugo Boss' herstellten :

Jetzt wird darüber geredet. Wirte schreiben Schilder, in denen sie die Gäste bitten, keine 'Hugos' zu bestellen, weil der Wirt sich womöglich teuer strafbar macht.

Und gerade 'chique' Gäste, die als Kunden in Frage kommen, sind dann angfressn auf Hugo Boss.

Wie deppat darf man sein, bevor die Konsequenzen einem schaden ?

Gast: An den depperten Fetzenproduzenten:
23.10.2012 16:34
2 1

. " I bin da HUGO !!!"



Damit das klar ist!

Antworten Gast: PÖHSE
23.10.2012 17:02
1 0

Re: . " I bin da HUGO !!!"



Quod erat demonstrandum- siehe oben .

Frage an Rechtsanwälte

ist Hugo überhaupt markenrechtlich einem Schutz unterziehbar? Ist ja auch ein Vorname, ist das möglich?

Gast: Julia Seidl
23.10.2012 14:30
6 0

Hugo für Klasse 33 nicht bei der HABM eingetragen?!

vielleicht habe ich auch etwas übersehen, aber bei meiner Kurzrecherche bei der Euroäpäischen Registrierungsbehörde konnte ich für die notwendige Nizza Klassifizierung Nr. 33 keinen von der Firma Hugo Boss eingetragenen Markenschutz auf die Wortmarke "Hugo" finden.

Richtig ist, dass die Firma Hugo Boss, jedoch zahlreiche Nizza Klassen eintragen lies, in den vergangen 10 Jahren und deshalb einige Marken unter diesem Namen zurückgenommen wurden .

Allerdings hat die Firma
PREMIUM WINE BRANDS PTY LTD bereits einige Markeneintragen verhindert oder zu einer Löschung aufgefordert, da diese Firma die Klasse 33 mit der Wortmarke St. Hugo Ihr eigen nennt.

Selbst wenn die Chancen gegen Hugo Boss zu gewinnen, meiner Ansicht nach aus mehreren Gründen nicht schlecht stünden - kann es sich keine kleine Firma dieser Welt leisten aufgrund österreichischen Rechts (aber das ist eine andere Geschichte) - bei einer Klagssumme die vermutlich in die Millioinen geht - die Summen für eine Rechtsverteigung und die Einbringung vor Gericht zu zahlen.

Obwohl ich eine Verfechterin des Markenschutzes bin, treiben manche Klagen sehr interessante Blüten und bei Eintragungen die im Zusammenhang mit einem gängigem Vornamen stehen und mittlerweile einen allgemein gültigen Verkehrswert besitzen oder eine Kategorie definieren scheinen manche Regelungen mehr als fraglich

Antworten Gast: cim666
03.11.2012 10:53
0 0

Re: Hugo für Klasse 33 nicht bei der HABM eingetragen?!

Es kann auch trotz fehlender Eintragung der Marke Schutz bestehen, wenn ein Bekanntheitsgrad vorliegt. Es geht hier mehr darum, eine Verwechslung bzw Herabstufung von Hugo Boss hervorzurufen.

Gast: PÖHSE
23.10.2012 13:00
3 0

Bissel Allgemeinbildung schadet auch


der Moderation nicht.
Es STIMMT einfach, daß Hugo Boss (übrigens eine reale Person) die Wehrmachtsuniformen entworfen hat .

Antworten Gast: Pepito Sbazzeguti
23.10.2012 17:56
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Re: Bissel Allgemeinbildung schadet auch...

Die würde ihnen tatsächlich nicht schaden.

Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen entwerfen und produzieren...

Antworten Antworten Gast: PÖHSE
23.10.2012 18:55
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Re: Re: Bissel Allgemeinbildung schadet auch...


Ob sie sie produziert haben- wenn ja, dann nur zum Teil, weil der Bedarf ja sehr groß war. Aber entworfen.. oder wissen Sie es besser, Peppone ?

Gast: PÖHSE
23.10.2012 12:43
10 1

Man kann das Markenrecht auch mißbrauchen,


indem man es schikanös ausübt !

Die schicken Leute werden es euch danken- die tragen dann was anderes.

Nebenbei, und ohne irgendwie links zu sein :
Hugo Boss hat auch die Wehrmachtsuniformen entworfen .