Hausärzte sehen Freiheit der Therapie in Gefahr

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Der Grund für die Kritik der Mediziner von Hausärzteverband und Kammer erscheint überraschend banal: mehr – gesetzlich verordnete – Bürokratie.

Wien. Der Patient leidet an Tinnitus. Sein Hausarzt, der ihn schon lange kennt, weiß, was zu tun ist, er greift zum Rezeptblock und verschreibt ein Medikament gegen Epilepsie. Aus Erfahrung weiß der Mediziner, dass diese Methode in genau diesem Fall am ehesten zum Erfolg führt. Unter Ärzten ist das Privileg, im Anlassfall auch, sagen wir, kreativ handeln zu dürfen, ein hohes Gut. Man nennt es Therapiefreiheit. Und ebendiese Therapiefreiheit sei, wie einige von ihnen sagen, nun in Gefahr.

Der Grund für die Kritik der Mediziner von Hausärzteverband und Kammer erscheint überraschend banal: mehr – gesetzlich verordnete – Bürokratie. Und mehr Verwaltungsaufwand, der letzten Endes in erstaunlich hohen Kosten mündet. Dazu gibt es bereits Berechnungen.

Der von den Ärzten behauptete Zusammenhang zwischen der drohenden zusätzlichen Dokumentationspflicht und der Arbeit mit den Patienten selbst erschließt sich erst nach Kenntnis der Details. Ministerium und Kassen wollen, dass niedergelassene Ärzte ihre Diagnosen in Zukunft nach internationalen Standards codiert in ihre Systeme einpflegen. Codiert bedeutet, dass anstatt der bisher ausgeschriebenen Diagnosen ein Code aus Zahlen und Buchstaben an die Versicherung übermittelt wird. Die Vogelgrippe trägt nach diesem Standard das Kürzel J09, wobei bei Grippeerkrankungen eine ganze Reihe unterschiedlichster Buchstaben- und Zahlenkombinationen möglich ist.

Mehrkosten: 79.200 Euro pro Praxis

Gesundheitspolitiker und Krankenversicherungen sehen darin den Vorteil, dass standardisierte Diagnosen – diese Art der Codierung wird etwa in Spitälern längst eingesetzt – auf Knopfdruck Leistungsvergleiche, Benchmarking und Effizienzanlalysen zulassen. Und Ärzte wohl immer öfter in Erklärungsnot bringen würden. So kann ein Computer die Diagnose eines vermutlich durch Stress am Arbeitsplatz ausgelösten Tinnitus nicht „lesen“. Ordnet der Rechner jedoch den das Gesamtbild des Patienten nicht berücksichtigenden Code H93.1 dem verbundenen Rezept für das Mittel gegen Epilepsie zu, dann werden sich künftig vor allem für engagierte Ärzte unangenehme Fragen auftun.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind schon viele Jahre vorhanden. Tatsächlich, so steht es im Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, hätte spätestens im Juli 2001 mit ersten Versuchen dazu begonnen werden müssen. Traditionell geht das nur mit Einverständnis der Kammer. Ebendort gibt es nun sehr kritische Stellungnahmen zur geplanten Diagnosecodierung. Basis hierfür ist eine Berechnung von Martina Hasenhündl. Die Kammerfunktionärin und Allgemeinmedizinerin ist gleichzeitig auch Mitglied jener Arbeitsgruppe des Ministeriums, die für 2015 erste Testläufe und 2016 die Einführung der neuen Dokumentation plant. Ihre Kollegen werde das teuer zu stehen kommen. Hasenhündl schätzt den Mehraufwand pro Ordination auf exakt 79.200 Euro.

Ärzte fordern Kostenersatz

Auf den ersten Blick klingt die Summe utopisch hoch. Die zugrunde liegenden Basisdaten sind aber nachvollziehbar. Österreichische Hausärzte mit Kassenvertrag kommen jährlich auf durchschnittlich 13.200 Patientenkontakte. Gleichzeitig weiß man, dass eine solche Praxis (ohne Hausapotheke) 180 Euro Umsatz pro Ordinationsstunde machen muss, um kostendeckend zu sein. Das entspricht drei Euro pro Minute. In Spitälern, in denen die Diagnosecodierung bereits läuft, erfordert die standardisierte Zuordnung etwa zwei Minuten Zusatzaufwand pro Fall. Hasenhündls Rechnung lautet also: Die zwei zusätzlichen Minuten entsprechen bei 13.200 Patientenkontakten einem jährlichen Gegenwert von 79.200 Euro. Eine Summe, die die Hausärzte von den Versicherungsträgern abgegolten haben möchten. In der Arbeitsgruppe, die die Umsetzung für das Ministerium ausarbeiten soll, stößt die Forderung nach „Presse“-Informationen jedoch bisher auf kein Verständnis.

Trotzdem scheint man nun insbesondere Nachwuchsmediziner zur codierten Diagnose drängen zu wollen. Das geht aus Protokollen von Gesprächen zwischen Wiener Ärztekammer, der Stadt und der zuständigen Gebietskrankenkasse hervor, die von den neu zu schaffenden Primärversorgungszentren (Primary Health Care, kurz PHC) handeln. Darin ist zu lesen, dass Bewerber für diese Zentren verpflichtend eine „Diagnosedokumentation nach internationalen Standards“ zu führen hätten. Gemeint ist: Die Codierung nach dem bereits angesprochenen und international gültigen System namens ICD-10.

AUF EINEN BLICK

ICD-10 nennt sich ein System zur standardisierten Codierung von Erkrankungen. In Österreich sollen künftig auch niedergelassene Ärzte ihre Diagnosen nach diesem System dokumentieren und der Vertragskasse übermitteln. Das schaffe Transparenz und Vergleichbarkeit. Der Hausärzteverband hingegen glaubt, dass der vergleichsweise enge Raster der Codierung individuelle Therapien für Patienten im schlimmsten Fall verhindere, jedenfalls aber erschwere. Zudem, so eine Berechnung, entstünden durch das System erhebliche Mehrkosten für die Ärzte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2014)

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