Blinder Richter: Urteil ohne Ansehen der Person

Blinder Richter Urteil ohne
Blinder Richter Urteil ohne(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Uwe Boysen ist seit Kindertagen blind – und war 30 Jahre lang Richter in Bremen. Dass Blinde Richter werden, ist in Österreich nicht möglich. Hierzulande erschwert eines die Sache: Der Lokalaugenschein.

Stehe ich eigentlich gerade vor oder hinter Justitia?“, fragt Uwe Boysen beim Fototermin im Wiener Justizpalast. Der 64-Jährige und die personifizierte Gerechtigkeit haben eines gemeinsam: Sie urteilen ohne Ansehen der Person. Doch während die Augenbinde, mit der Justitia oft dargestellt wird, Unparteilichkeit verdeutlichen soll, ist das bei Boysen nicht metaphorisch gemeint. Er ist blind. Dennoch hat er 30 Jahre lang in Bremen als Richter gearbeitet – etwas, das in Österreich nicht möglich ist.

Uwe Boysen trägt keine Armbinde, auch einen Blindenstock hat er nicht dabei. Wäre es nicht November, man könnte die getönte Brille mit einer einfachen Sonnenbrille verwechseln. Die Stufen zum Justizpalast nimmt er ohne Zögern – allerdings erst, nachdem seine Begleiterin ihm leise zumurmelt, ob sie nach oben oder nach unten führen.

Auch den Richterberuf konnte Boysen, seit anderthalb Jahren in Pension, nur ausüben, weil er stets von einer Arbeitsplatzassistentin unterstützt wurde. Etwa, indem sie Akten einscannte, damit Boysen sie lesen konnte – ja, er sagt Lesen – sie also per Sprachausgabe des Computers anzuhören oder sie über die speziellen Blindenschriftzeile mit den Fingern zu erfühlen. „Ich lese fast normal schnell“, sagt Boysen. Nicht zuletzt deshalb, weil er Braille, die Blindenschrift, sehr früh gelernt hat.


Blind seit sechstem Lebensjahr. Boysen ist als kleiner Bub erblindet – schuld ist eine Kombination aus grauem und grünem Star. An Farben kann er sich noch vage erinnern. „Wenn Sie ,rot' sagen, kann ich mir darunter etwas vorstellen.“ Ursprünglich aus Kiel, zieht die Familie wegen des Sohnes nach Marburg – im damaligen Westdeutschland die einzige Stadt mit einem Blindengymnasium. Für das Jus-Studium entscheidet sich Boysen aus pragmatischen Gründen. „Es wurde uns nahegelegt“, erzählt er. „Es hieß: Macht das, dann findet ihr auch einen Job.“ Nach Umwegen über die Sozialwissenschaft – er interessiere sich mehr dafür, „was hinter den Gesetzen steckt“–, begann Boysen 1980, als Richter zu arbeiten.

Das hat in Deutschland fast Tradition. Seit Nachkriegszeiten gibt es dort blinde Richter, einer hat es sogar bis zum Verfassungsgericht geschafft. Derzeit, schätzt Boysen, auch Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), arbeiten in Deutschland bis zu hundert Sehbehinderte als Richter – großteils an Zivilgerichten.


Keine Chance in Österreich. Über die Erfahrungen in Deutschland hat Boysen auch vergangene Woche mit Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) gesprochen. Denn hierzulande gibt es bis heute keinen einzigen Blinden, der Recht spricht. Zwar ist die körperliche Eignung als Kriterium für den Richterberuf seit dem Jahr 2006 aus dem Gesetz gestrichen, dennoch heißt es in einer Anfragebeantwortung aus dem Justizministerium: Ein Richter brauche „die uneingeschränkte Fähigkeit zu unmittelbarer eigener Wahrnehmung“ – auch in optischer Hinsicht.

Tatsächlich hat Uwe Boysen im Gerichtssaal nie gesehen, ob ein Zeuge rot wurde, ob Hände zitterten oder Mundwinkel zuckten. „Aber“, zitiert Boysen einen britischen Kollegen: „Ich soll den Zeugen ja nicht besichtigen, sondern befragen.“ Psychologen seien auch der Ansicht, dass es keine verlässlichen optischen Signale für Lügen gebe. Entscheidend sei die saubere Analyse der Aussage selbst. Gibt es Brüche? Berichtet der Zeuge Details, die nur kennen kann, wer in eine Sache verwickelt ist?

„Wenn man diese Signale beachtet, kommt man am ehesten dahinter, ob jemand die Wahrheit sagt“, meint Boysen. Und außerdem: „Das Risiko, dass man sich mal täuscht, gibt es bei jedem – beim Blinden wie beim Sehenden.“

Hierzulande erschwert eines die Sache: der Lokalaugenschein. Viel häufiger als in Deutschland wird von Richtern verlangt, den Ort des Geschehens – eines Schiunfalls, einer Verkehrskollision – mit eigenen Augen anzusehen. Unmöglich für einen Blinden. Mit etwas Kreativität könne man auch hier Lösungen finden, meint indes Boysen. Indem Reliefskizzen des Unfallorts angefertigt werden. Oder ein Zusammenstoß am Richtertisch mit Miniaturautos nachgespielt wird.

Boysen ist keiner, der rasch aufgibt. Bei einer Verhandlung in einer Mietsache – dem Mieter wurde vorgeworfen, die Wohnung nach dem Auszug nicht ordnungsgemäß renoviert zu haben – wurden plötzlich Fotos als Beweismaterial vorgelegt. Was tun? Boysen lächelt, er scheint heute noch stolz zu sein auf seine Lösung: Er holte die beiden Streithähne zu sich nach vorne. Sie sollten – gemeinsam – beschreiben, was auf den Bildern zu sehen war. „Man muss innovativ sein“, sagt er. „Immer fällt einem aber auch nichts ein.“ An seine Grenzen stieß er im Fall eines Mädchens, das von einem Pferd im Gesicht gebissen worden war. Er sollte feststellen, wie entstellend die Narbe sei. Den Fall gab er ab. „Ich hätte die Narbe abtasten können. Aber ich hätte mir wohl kein vernünftiges Bild machen können.“


Feinere Sinne? Ein Klischee. Dass sich Blinde dafür weniger von Äußerlichkeiten ablenken lassen, als Sehende, tut Boysen als Klischee ab. „Vielleicht lässt sich der Sehende eher in die Irre führen, wenn einer einen langen Bart hat – und ich als Blinder, wenn einer stottert.“ Auch, dass er feinere Sinne habe, als andere Menschen, sei eine klischeehafte Vorstellung. „Ich nehme die Dinge teilweise anders wahr“, sagt er. „Aber ich bin sicher niemand, der das Gras wachsen hört.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2012)

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