Gewissensfrage an die juristischen Profis

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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50 Jahre Juristenkommission: Geburtstagsfeier für elitären Verein mit kritischem Zwischenruf.

Wien/Kom. Den exklusiv-elitären Anspruch, mit dem die Österreichische Juristenkommission (ÖJK) vor genau 50 Jahren ans Werk gegangen ist, hat sie aufgegeben. Die juristische Elite versammelt das „rechtsstaatliche Gewissen“, als das sie sich sieht, noch allemal. Statt anfangs maximal 40 zählt sie heute 200 Mitglieder; mit Tagungen und wissenschaftlichen Publikationen will sie Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz im Lande hochhalten.

Auf Initiative des heute 85-jährigen ehemaligen Anwalts und Verfassungsrichters Rudolf Machacek wurde sie als ein Kind des Kalten Krieges geboren; ihr heutiger Präsident, der frühere Strafrechtssektionschef im Justizministerium, Roland Miklau, würdigte Machacek bei einer Feier am Dienstagabend im Dachgeschoß des Verfassungsgerichtshofs als „Herz und Hirn“ der ÖJK. Bundespräsident Heinz Fischer erinnerte sich an deren Anfangsjahre, in denen er beim Mitinitiator und damaligen Justizminister Christian Broda gearbeitet hatte. Dessen Nachfolger Harald Ofner, Nikolaus Michalek und Beatrix Karl gratulierten ebenso wie die Höchstgerichtspräsidenten Gerhart Holzinger (VfGH) und Clemens Jabloner (VwGH) sowie die Spitzen der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek, Terezija Stoisits und Peter Kostelka. Ans Gewissen des Gewissens appellierte die deutsche Verfassungsrichterin Susanne Baer im Festvortrag: Wenn die ÖJK eine Organisation der Zivilgesellschaft sein wolle, müsse sie etwa über eine Öffnung für Nichtjuristen nachdenken: „Der Rechtsstaat gehört ja nicht den juristischen Profis.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2013)

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