Seit 40 Jahren ist der französisch-polnische Filmemacher Roman Polanski auf der Flucht vor der US-Justiz.
11.11.2019 um 10:52
Es ging viele Jahre um ein 1977 begangenes Sexualverbrechen des französisch-polnische Filmemachers Roman Polanski. Er hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen zugegeben und verbrachte 42 Tage in Haft. Ein Rückblick auf die Ereignisse, die Polanski auch nach 40 Jahren verfolgen:
APA/EPA (JACEK BEDNARCZYK)
In der Villa seines Freundes Jack Nicholson missbraucht der Regisseur Roman Polanski in Los Angeles die 13 Jahre alte Samantha Gailey, heute Geimer. Er wird wegen "Vergewaltigung unter Verwendung betäubender Mittel" angeklagt.Polanski und Nicholson bei den Dreharbeiten zu "Chinatown", 1977
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Der damals 43-Jährige bekennt sich schuldig, spricht aber von einvernehmlichen Sex. Er steht danach über 40 Tage in Untersuchungshaft unter psychiatrischer Beobachtung und wird vorzeitig mit der Empfehlung entlassen, eine Bewährungsstrafe zu verhängen.
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Als sich abzeichnete, dass der zuständige Richter anders entscheiden könnte und ihm in den USA jahrelange Haft droht, setzt sich der Regisseur nach Frankreich ab. Für die US-Behörden gilt er seitdem als flüchtig, bei der Einreise in die USA droht ihm die Festnahme.
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Ein US-Richter erwirkt einen internationalen Haftbefehl. Da Polanski zu diesem Zeitpunkt schon französischer Staatsbürger ist, muss er keine Auslieferung befürchten.
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Bei der Einreise in die Schweiz wird Polanski am Züricher Flughafen verhaftet. Gegen die drohende Auslieferung legt er Widerspruch ein. Regisseure, Schauspieler und Autoren fordern seine Freilassung.
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Die USA beantragen offiziell die Auslieferung. Der Oscar-Preisträger kommt gegen Kaution frei und steht bis Juli unter elektronisch überwachtem Hausarrest in seinem Schweizer Chalet "Milky Way".
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Samantha Geimer plädiert erneut dafür, das Verfahren einzustellen. Das Aufsehen um den Fall belaste ihr Familienleben. Ein kalifornischer Richter lehnt Polanskis Antrag auf eine Verurteilung in Abwesenheit ab. Er soll sich in den USA stellen.
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Auch ein Berufungsgericht in Los Angeles weist Polanskis Antrag zurück. Die Richter lehnen zudem Geimers Ersuchen ab. Im Bild: Eveline Widmer-Schlumpf, bis Oktober 2010 war sie Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
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Die Schweiz entlässt den Regisseur aus dem Hausarrest, er wird nicht ausgeliefert. Die USA hätten die Schweizer Justiz mit ihrem Gesuch nicht überzeugen können, heißt es.
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Geimer veröffentlicht ihre Memoiren "The Girl", bis zu diesem Zeitpunkt hielt sie sich weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück. Sie sei ein "sehr hübsches, aber gewöhnlich aussehendes Mädchen" gewesen, schreibt Geimer in dem Buch. Sie habe Polanskis Aufmerksamkeit gewollt und sei bereit gewesen, fast alles dafür zu tun. Aber auf Sex habe sie sich nicht einlassen wollen und Polanski widersprochen, als er damit angefangen habe.
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Polanski reist zur Eröffnung eines Museums nach Warschau. Noch am selben Tag bittet die US-Staatsanwaltschaft die polnischen Behörden um seine Festnahme. Polen weist dies zurück.
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Vor einem Gericht in Kalifornien scheitert Polanski erneut mit dem Antrag, das Verfahren einzustellen.
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Die polnischen Behörden haben einen Auslieferungsantrag der US-Justiz erhalten, wie eine Sprecherin mitteilt. Die Krakauer Staatsanwaltschaft vernimmt den Regisseur, der in Polen einen Film drehen will.
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Richter Scott Gordon lehnt in Los Angeles Polanskis einen weiteren Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab. Die Anwälte des mittlerweile 83-jährigen Oscar-Preisträgers hätten keine "ausreichend glaubwürdigen, zulässigen Beweise" für eine Einstellung des Verfahrens vorgelegt, schrieb Gordon in seiner 13-seitigen Begründung.
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Ein Leben im Zeichen der Flucht
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