Schüler sollen über Verträge, Finanzen, Miete lernen

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Bildungsministerin Heinisch-Hosek hat neue Richtlinien für Wirtschafts- und Verbraucherbildung in Schulen herausgegeben.

Nach der Sexualerziehung und der Politischen Bildung hat Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) innerhalb von wenigen Tagen mit der Wirtschafts- und Verbraucherbildung nun einen dritten Grundsatzerlass über ein fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip herausgegeben. Die neuen Richtlinien gelten für alle Schulstufen aller Schultypen.

"Bislang gab es keinen umfassenden Rahmen, der definiert hätte, was Wirtschaftserziehung alles leisten soll. Der neue Grundsatzerlass soll Lehrerinnen und Lehrer bei der Umsetzung des Unterrichtsprinzips unterstützen", so die Ministerin in einer Aussendung. "Ein Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und das Wirtschaftssystem sind heute zentrale Qualifikationen - nicht nur für jene, die vielleicht einmal selbst ein Unternehmen leiten wollen, ist ein Basiswissen in diesen Bereichen wichtig, sondern für alle Konsumentinnen und Konsumenten."

Verträge, Finanzmanagement

Unter anderem sollen Schüler grundlegende Rechte, Pflichten und Möglichkeiten als Verbraucher beim Abschluss von Verträgen kennen, ihr persönliches Finanzmanagement gestalten können, Ausmaß und Auswirkung der Verwendung und Vernetzung digitaler Daten kennen sowie den Einfluss von Medien und Werbung auf das eigene Denken und Handeln reflektieren und relativieren können.

Als konkrete Inhaltsfelder werden etwa Geld und Währung, Grundlagen des Vertragsrecht, Beurteilungskriterien für das Preis-Leistungsverhältnis, Finanzdienstleistungen, Auffinden von Geschäftsideen und Businesspläne, Einkommensverteilung, Miete versus Eigentum, finanzmathematische Grundprinzipien wie Zinseszins, Wirtschaftspolitik, die Funktionsweise von Sozialversicherungssystemen, Finanz- und Kapitalmärkte, aber auch die "Auseinandersetzung mit alternativen Formen der Bedürfnisbefriedigung und mit Strategien der Selbstbescheidung" wie Verzicht oder Eigenproduktion genannt.

Unternehmerische Erfahrung

Umgesetzt werden soll das alles einerseits in den "Trägerfächern" wie Geografie und Wirtschaftskunde sowie Volks- bzw. Betriebswirtschaftslehre, aber auch in anderen Gegenständen. "Durchaus empfohlen" wird auch im Rahmen von "Entrepreneurship-Education", dass die Schüler "wenigstens eine altersgemäße reale unternehmerische Erfahrung in allen Schulformen von Primarstufe bis Sekundarstufe II haben sollten, wie zum Beispiel an einer Schülerfirma teilzunehmen".

(APA)

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