"Aula": SPÖ stellt Rechtsschutzbeauftragten infrage

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Justiz-Rechtsschutzbeauftragte verwies bei der Einstellung des Verfahrens auch auf seine Kindheit. SP-Justizsprecher Jarolim ist empört.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat sich am Dienstag erschüttert über die Aussagen des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums Gottfried Strasser gezeigt, wonach die Begründung für die Einstellung im "Aula"-Strafverfahren unbedenklich sei. In einer Aussendung stellte er Strasser, aber auch das System an sich infrage.

Strasser habe - "beim heutigen Kenntnisstand über die Verbrechen der Nationalsozialisten in Konzentrationslagern" - zur Untermauerung seiner Position auf seine Kindheit in der Nähe des KZ und diesbezügliche Erinnerungen verwiesen. Aus Jarolims Sicht ist hingegen Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek voll und ganz zuzustimmen, der die Begründung der Verfahrenseinstellung durch eine Grazer Staatsanwältin als "unfassbar und menschenverachtend" bezeichnet hatte.

In diesem Zusammenhang stellt sich für den SPÖ-Justizsprecher die Frage, "ob Gottfried Strasser die geeignete Person für den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz darstellt". Darüber hinaus müsse zumindest darüber diskutiert werden, inwieweit das System der Rechtsschutzbeauftragten verbessert werden könnte, so Jarolim. Strasser war erst vergangenen Herbst für weitere drei Jahre wiederbestellt worden.

"Landplage" und "Massenmörder"

Auch der Verein Gedenkdienst zeigte sich am Dienstag empört. Man wolle nicht hinnehmen, dass 71 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ehemalige KZ-Häftlinge in der "Aula" pauschal als "Landplage" und "Massenmörder" bezeichnet würden. "Es ist beschämend, in welcher Art hier über NS-Opfer geschrieben wird und dass es keine rechtlichen Folgen für den Autor und Herausgeber geben soll. Durch die Verfahrenseinstellung setzt die Staatsanwaltschaft Graz die NS-Logik indirekt fort, dass KZ-Häftlinge Kriminelle gewesen seien, und übersieht die Täter-Opfer-Umkehr des Autors", hieß es in einer Aussendung.

(APA)

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Gottfried Strasser steht in der Kritik, weil er die Einstellung des Verfahrens zum KZ-Artikel guthieß. Er habe juristisch entschieden, betont er. Und er fordert härtere Gesetze gegen NS-Sprüche.

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