Streit um Gemälde: Bürgermeisterin in Strapsen

Gemälde von Helma Orosz
Gemälde von Helma Orosz(c) AP (Matthias Rietschel)
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Eine Dresdner Malerin steht derzeit wegen eines Akt-Bildes der CDU-Politikerin Helma Orosz vor Gericht. Der Politikerin wurde mit einer Unterlassungs-Klage Recht gegeben. Die Künstlerin warnt vor Zensur und will nicht klein beigeben.

Ein Gemälde mit der unbekleideten Dresdner Bürgermeisterin Helma Orosz darf vorerst von der Künstlerin nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt werden. Das entschied das Dresdner Landgericht am Donnerstag in einem Eilverfahren. Begründet wurde dies mit einer erheblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der CDU-Politikerin. Die 56-jährige Orosz hatte die Dresdner Künstlerin Erika Lust per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung verklagt.

"Es gibt aber Grenzen"

Stein des Anstoßes ist ein Gemälde mit dem Titel: "Frau Orosz wirbt für das Welterbe". Darauf ist eine bis auf Strapse und Amtskette splitternackte Rathauschefin zu sehen, im Hintergrund die umstrittene Waldschlößchenbrücke. Orosz, die selbst zur mündlichen Verhandlung erschien, sagte, sie fühle sich durch das Bild diffamiert und entwürdigt. Sie könne eine Menge aushalten und auch mit Satire umgehen. "Es gibt aber Grenzen."

Nacktheit soll Tatenlosigkeit ausdrücken

Die Malerin betonte in der Verhandlung vor der Pressekammer, das Bild sei eine Reaktion auf den Verlust des UNESCO-Welterbetitels. Es zeige Orosz, wie sie praktisch mit "nichts in der Hand" für den Titel werbe. Die Nacktheit bezeichnete sie als künstlerisches Mittel, das Tatenlosigkeit ausdrücke. Nach der Entscheidung darf Lust das Werk oder Kopien bis auf weiteres nicht mehr öffentlich präsentieren und muss es auch auf ihrer Internet-Seite löschen.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Das Gericht drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise ein halbes Jahr Ordnungshaft an. Der Vorsitzende Richter Stephan Schmitt sagte, ein nackter Körper sei sicherlich ein Stilmittel in der Kunst. Mit der frontalen Darstellung des Geschlechtsbereichs liege aber im vorliegenden Fall eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Von Bedeutung sei auch, dass sie als Bürgermeisterin mit Amtskette "in Würden aber nicht in Würde" zu sehen sei.

Künstlerin sieht ihre Freiheit bedroht

Der Fall wird die Gerichte weiterhin beschäftigen. Die 46-jährige Künstlerin machte bereits deutlich, dass sie nicht klein beigeben will. Es gehe ihr nicht um Publicity, sie sehe aber die Kunstfreiheit in Gefahr. Noch im Gerichtssaal kündigte sie Berufung gegen die Eilentscheidung an. "Ich bin damit nicht einverstanden, ich akzeptiere es auf keinen Fall", sagte sie. Auch eine gütliche Einigung schloss sie aus. "Ich stehe zu dem Bild." Das Originalbild ist inzwischen allerdings gar nicht mehr in ihrem Besitz: Sie hat es für 1.500 Euro an einen Gastronomen verkauft.

Künstler warnen vor Zensur

Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem die "Bild"-Zeitung vor kurzem über das im Nackt-Bild der Rathauschefin im Internet berichtet hatte. Zu der Verhandlung waren zahlreiche Medienvertreter und Schaulustige gekommen. Vor dem Gericht entrollten Sympathisanten der Künstlerin ein leeres weißes Banner. Damit warnten sie nach eigenen Angaben vor Zensur.

Dresden hat seinen Welterbetitel verloren

Dresden hatte wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke im Elbtal im Sommer den Welterbetitel verloren. Orosz hatte sich trotz drohender Aberkennung bis zuletzt für die Brücke stark gemacht und einen Tunnel als Alternative abgelehnt. Vor den Vertretern des Welterbekomitees warb sie für eine Vertagung der Entscheidung bis zur Fertigstellung der bereits im Bau befindlichen Brücke.

(APA)

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