Yoko Ono verklagte Hamburger Mini-Kneipe wegen Namensähnlichkeit

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Die Künstlerin zog gegen die kleine Hamburger Bar Yoko Mono vor Gericht - und bekam Recht. Das Lokal - seit 17 Jahren ein Szene-Fixpunkt in der Hansestadt - musste mittlerweile schließen.

Wegen einer Klage der John-Lennon-Witwe Yoko Ono muss sich eine Hamburger Szene-Kneipe namens "Yoko Mono Bar" nach 17 Jahren umbenennen. Die Künstlerin und Witwe des Beatles-Sängers hatte wegen der Namensähnlichkeit geklagt und recht bekommen. Das Hamburger Landgericht stellte am 12. Juli eine einstweilige Verfügung aus - inklusive Strafandrohung über 250.000 Euro.

Der Anwalt des Barbesitzers kündigte Widerspruch gegen die Gerichtsentscheidung an. Vorerst habe man sich jedoch an das Verbot gehalten und den Namen "Yoko" überklebt. Die nunmehrige "Mono Bar" ist allerdings seit dem vergangenen Wochenende geschlossen. Grund hierfür sei nicht Yoko Ono, wie der Anwalt erklärte, sondern ein jahrelanger Streit zwischen dem Betreiber und dem Vermieter, in dessen Folge der Mietvertrag gekündigt wurde.

(APA/dpa)

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