Im Vereinigten Königreich von Großbritannien liegt die eigentliche Regierungsmacht beim Premierminister, Queen Elizabeth II. besitzt formal aber viele Befugnisse.
Die Thronfolge im britischen Königshaus ist streng geregelt: Nach der britischen Verfassung übernimmt der älteste Sohn eines Königs beziehungsweise einer Königin den Thron. Mädchen können den Thron nur besteigen, wenn ein Monarch keine männlichen Nachkommen hat. Auf Platz eins in der derzeitigen Rangfolge steht Prinz Charles, seine Söhne William und Henry, genannt Harry, folgen auf Platz zwei und drei.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien ist eine der ältesten Demokratien der Welt. Formal besitzt Elizabeth II. als Staatsoberhaupt der parlamentarischen Monarchie viele Befugnisse: Sie kann die Regierung absetzen, hat den Oberbefehl über die Streitkräfte und genießt volles Konsultationsrecht. De facto sind die politischen Mitwirkungsrechte der Krone jedoch auf Repräsentationsaufgaben beschränkt.
Premierminister hat Regierungsmacht
Die eigentliche Regierungsmacht liegt beim Premierminister. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und schlägt die Minister vor, die die Regierung bilden. Das Parlament besteht aus zwei Kammern. Im Unterhaus (House of Commons) sitzen 646 direkt gewählte Abgeordnete. Hier werden die Gesetze verabschiedet. Das Oberhaus (House of Lords) hat rund 700 Mitglieder, darunter größtenteils Adelige, von der Regierung auf Lebenszeit ernannte Mitglieder (Life Peers) sowie 26 anglikanische Bischöfe. Es ist das höchste Berufungsgericht des Landes.
Die Union der vier Teilstaaten England, Schottland, Wales und Nordirland wird zentralistisch regiert und verwaltet. Großbritannien umfaßt nur England, Schottland und Wales. Im Zuge der Dezentralisierung sind unter der Regierung Tony Blairs Zeit Kompetenzen an Schottland, Wales und den Raum London übertragen worden.
Das Königreich besitzt keine geschriebene Verfassung. Das System beruht vielmehr auf Gewohnheitsrechten und Gesetzen, darunter das wichtigste englische Grundgesetz, die Magna Charta Libertatum (Große Urkunde der Freiheiten) von 1215 und die Habeas-Corpus-Akte (Grundgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheiten) von 1679.
(Ag.)