Udo Jürgens ist nicht der Vater einer 39-jährigen Deutschen. Das ist jetzt nach Angaben des Sprechers des 77-jährigen Sängers durch einen Gentest eindeutig bewiesen wurden. Der DNA-Vergleich war von einem Gericht im deutschen Bundesland Hessen nach einer entsprechenden Klage der Frau angeordnet worden. Dem Schweizer "Blick" sagte Jürgens: "Ich bin froh, dass sich endlich Klarheit ergeben hat." Derartige Unterstellungen würden ihn aber fassungslos machen.
Widersprüchliche Angaben zur Zeugung
Schon eine erste DNA-Analyse habe die Vaterschaft ausgeschlossen, hieß es am Dienstag in einer Aussendung von Jürgens-Sprecher Thomas Weber. Dieses Ergebnis sei von der Klägerin angefochten worden. Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Dieburg habe der Sänger am 20. Dezember einen Gentest abgelegt, der ebenfalls ergab, dass Udo Jürgens nicht der Vater der 39-Jährigen ist. Von Anfang an hätte die Mutter der vermeintlichen Tochter in Bezug auf den Zeitpunkt der Zeugung widersprüchliche Angaben gemacht, berichtet "OE24".
Vorverurteilung durch Klägerin
"Trotz des negativen Testresultats befremdet die Tatsache, dass die angebliche Vaterschaft erst 40 Jahre später eingeklagt wurde", erklärte Weber. Befremdet habe auch die Rolle der Kläger-Partei, die diese private Angelegenheit in Form einer richtiggehenden Medienkampagne an die Öffentlichkeit getragen habe. "Das wäre zur Durchsetzung der Klage absolut nicht notwendig gewesen und diente bei der Exponiertheit, welche prominente Personen ausgesetzt sind, nur der Aufmerksamkeitserhaschung für die Klägerin, kommt aber einer bewusst in Kauf genommenen Vorverurteilung von Udo Jürgens gleich", kritisierte der Sprecher des in der Nähe von Zürich lebenden Sängers.
(APA)
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