Platter zu Kalkkögel: "Dieses Projekt geht nicht"

Archivbild: Günther Platter beim Hahnenkammrennen im Jänner
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Nach der Gutachter-Abfuhr für die Zusammenlegung zweier Skigebiete bei Innsbruck gibt sich der Landeshauptmann pessimistisch. Nur Wirtschaftskammer und FPÖ sehen noch Chancen.

Nach der Präsentation mehrerer Gutachten, die dem umstrittenen Skigebietszusammenschließung über das Ruhegebiet Kalkkögel südwestlich von Innsbruck Verfassungswidrigkeit und einen Verstoß gegen die Alpenkonvention bescheinigten, hat sich am Dienstag Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) zu Wort gemeldet. "Dieses Projekt geht nicht", erklärte Platter bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Bei dem umstrittenen Projekt geht es um die Zusammenlegung der Skigebiete Axamer Lizum südwestlich von Innsbruck und Schlick 2000 im Stubaital.

Er sei aus wirtschaftlichen und touristischen Überlegungen zwar immer positiv zum sogenannten "Brückenschlag" gestanden, aber die Gutachten seien eindeutig und würden besagen, dass es "rechtlich nicht machbar" sei. "Das ist keine politische, sondern eine rechtliche Frage", meinte der Landeshauptmann nun nach der Sitzung der Landesregierung. Und letztere sei negativ ausgefallen. Würde der Landtag die vorgeschlagene Änderung des Naturschutzgesetzes beschließen, könnte dies aufgrund der Verfassungswidrigkeit Klagen von Nationalstaaten und NGO's nach sich ziehen. In letzter Konsequenz müsste die dann eventuell bereits gebaute Seilbahn abgerissen werden.

"Keine Perspektive" für Änderungen am Projekt

"Wir können nicht entgegen der Verfassung Projekte ermöglichen", hatte zuvor auch ÖVP-Klubobmann, LAbg. Jakob Wolf in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern der den Brückenschlag bisher ebenfalls unterstützenden FPÖ und dem Landtagsklub "impuls-tirol" ins selbe Horn gestoßen. Er könne den Landtagsabgeordneten nicht empfehlen, ein verfassungswidriges Naturschutzgesetz zu beschließen. Man werde den Vorschlag der Projektwerber daher nicht einbringen, machte Wolf deutlich.

Mit allfälligen Änderungen am Projekt würde man sich zwar auseinandersetzen, aber: "Ich sehe keine Perspektive auf eine verfassungskonforme Lösung. Andere Lösungen zeigen sich nicht auf". Eine Seilbahn im Ruhegebiet würden dessen Kernschutz und damit die Alpenkonvention verletzen. Früher sei es möglich gewesen, Ruhegebietsgrenzen beliebig abzuändern. Seit dem Jahr 2002 stünden diese Gebiete jedoch gemäß EU-Vorschrift unter "internationalem Schutz", betonte der Klubobmann.

Thema im "koalitionsfreien Raum"

Die schwarz-grüne Landeskoalition war sich in Sachen "Kalkkögel" nicht einig gewesen. Die Grünen lehnten das Projekt vehement ab, die ÖVP sprach sich dafür aus. Das Thema wurde in den "koalitionsfreien Raum" gestellt. Landeshauptmann Platter spielte den Ball zunächst an die Landtagsparteien weiter. Letztlich wurde ein Vorprüfungsverfahren veranlasst. Wolf stritt ab, dass es der ÖVP aus Koalitionsräson am politischen Willen gefehlt habe. "Wir hätten auch den Schneid gehabt, den koalitionsfreien Raum zu nützen", meinte er. Aber es gehe eben rechtlich nicht.

"Wenn die Politik will, dann gibt es auch Möglichkeiten den Brückenschlag umzusetzen", meinte hingegen FPÖ-Klubchef, LAbg. Rudi Federspiel. Die ÖVP könne sich auch andere Mehrheiten suchen. Das Projekt sei jedenfalls "nicht gestorben". Mit gewissen Änderungen könne man was machen, erklärte Federspiel. Die FPÖ warte auf weitere Vorschläge der "Brückenschlagler". "impuls Tirol"-Klubobmann Hans Lindenberger zeigte sich auf einer Argumentationslinie mit der ÖVP. Die vorgesehenen Änderungen im Naturschutzgesetz seien "rechtlich nicht haltbar".

Wirtschaftskammer kämpft weiter

Unverdrossen zeigte sich hingegen die Tiroler Wirtschaftskammer. In einem Offenen Brief forderte sie die Landesregierung auf, einen alternativen Vorschlag zur Änderung des Naturschutzgesetzes zu prüfen bzw. gegebenenfalls nach Alternativen für die Realisierung dieses "bedeutenden touristischen Projektes" zu suchen. Diese Prüfung sollte jedenfalls bis spätestens 10. April abgeschlossen sein.

ÖVP-Klubobmann Wolf schmetterte das Anliegen jedoch ab. Die Wirtschaftskammer könne gern selbst eine juristische Prüfung veranlassen, man könne aber nicht jeden Vorschlag einer Prüfung unterziehen lassen. Platter sprach lediglich von einer legitimen Initiative einer Interessensvertretung.

(APA)

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