Machtkampf im OMV-Betriebsrat

OMV
OMV(c) OMV (OMV)
  • Drucken

Die Betriebsräte des Erdölkonzerns sind derzeit weniger mit den Sorgen der Belegschaft beschäftigt als mit Kämpfen in den eigenen Reihen. Das hat Gründe: Die Wahl des Vorsitzenden der Konzernvertretung steht ins Haus.

Wien. Die OMV hat derzeit an einigen Fronten zu kämpfen. Der niedrige Ölpreis brachte dem Unternehmen 2015 einen Verlust von zwei Mrd. Euro. Nur einer von vielen Gründen, weshalb Rainer Seele, Vorstandsvorsitzender des Konzerns, Mitte Februar einen strengen Sparkurs ausrief. Anders als andere Unternehmen der Branche reagierte der OMV-Chef bis dato nicht mit dem Abbau von Mitarbeitern. Dennoch ist die Sorge in der Belegschaft groß, dass künftige Restrukturierungsmaßnahmen auch sie betreffen könnten. Umso wichtiger ist den Arbeitnehmern in diesen unruhigen Zeiten, auf die Durchschlagskraft ihrer Konzernbetriebsräte setzen zu können.

Doch diese sind gerade intensiv mit sich selbst beschäftigt. Statt geeint vorzugehen, toben derzeit heftige Kämpfe zwischen Martin Rossmann, dem Chef des OMV-Konzernbetriebsrats, und anderen Belegschaftsvertretern. Dass diese gerade jetzt gegen den als sehr einflussreich und mächtig geltenden Rossmann ins Feld ziehen, hängt wohl mit den nahenden Neuwahlen für die Konzernvertretung zusammen. Sie sollen, so sagte Rossmann zur „Presse“, noch im Juni 2016 stattfinden. Er selbst wird kandidieren, weiterhin will er Vorsitzender des Konzernbetriebsrats bleiben.

Doch dass er diese Funktion überhaupt je innehatte, genau das bestreiten einige seiner Kollegen nun mit Vehemenz. In einem Schreiben vom 29. April teilten sie mit, „Martin Rossmann behaupte tatsachenwidrig, er sei der Vorsitzende der Konzernvertretung der OMV-Gruppe“. Ihre Begründung? Der ehemalige Konzernbetriebsratschef Leopold Abraham betraute im Mai 2012 – fünf Monate vor dem eigentlichen Ende seiner Funktionsperiode – seinen bisherigen Stellvertreter Rossmann mit seiner dauernden Vertretung.

Wie es jedoch nach dem Ablauf der Funktionsperiode weiterging, darüber sind die Ansichten geteilt: Nach Auffassung der Rossmann-Gegner wurde danach gar keine neue Konzernvertretung konstituiert und Rossmann folglich auch nie zum Vorsitzenden gewählt. Eine konstituierende Sitzung habe nie stattgefunden, es gebe ja auch kein Protokoll über eine solche Zusammenkunft.

Rossmann sagte hingegen zur „Presse“: „Aus meiner Sicht hat eine Konstituierung stattgefunden.“ Ebenso seien er und seine Kollegen, „die damals dabei waren“, der Auffassung, dass es eine Sitzung gegeben habe. Alles sei legal abgelaufen. Nachsatz: „Aber streiten kann man grundsätzlich über alles. Die Frage ist, was am Ende des Tages herauskommt.“ Die Klärung des Themas ist nicht unerheblich. Denn wenn, wie Rossmanns Kontrahenten meinen, 2012 tatsächlich keine konstituierende Sitzung stattgefunden hat, gibt es seit damals auf OMV-Konzernebene überhaupt keine Belegschaftsvertretung mehr.

Wer darf wählen?

Das ist aber nur einer der Streitpunkte in diesem Machtkampf. Uneins ist man sich auch darüber, welche Betriebe in Zukunft überhaupt Delegierte in die OMV-Konzernvertretung entsenden dürfen. Das sind jene, die dann dort mitreden – und den neuen Vorsitzenden wählen dürfen. Von ihnen hängt letztlich auch ab, wie die bevorstehende Wahl ausgehen wird.

Konkret geht es um die Econgas, die Gas Connect Austria, die Central European Gas Hub (CEGH) und die AGGM. Rossmanns Kontrahenten sehen ein Mitspracherecht dieser Gesellschaften als gegeben an, Rossmann sieht das ganz anders. „Enkel- und Urenkelgesellschaften“ seien im Normalfall nicht direkt im Konzernbetriebsrat vertreten, sondern würden dort durch dazwischengeschaltete Konzernebenen repräsentiert. „Wir legen das Gesetz so aus“, sagt er zur „Presse“, räumt aber ein, dass es zur Frage der Teilkonzerne „verschiedene Interpretationsmöglichkeiten“ gibt.

Doch was passiert, wenn sich die Fronten nicht aufweichen? Rossmann: „Wenn der politische Wille nicht da ist, eine Konzernvertretung zu wählen, wird es auch – ungeachtet jeder rechtlichen Vorschrift – keine geben. Schließlich ist der Betriebsrat ein politisches Organ.“ (hec/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.