Der Handelsverband befürchtet vor allem in Österreich durch die aktuelle Verordnung eher ein "Handelshemmnis als eine Handelsförderung".
Das gewünschte Kleid ist in den Niederlanden günstiger als in Österreich - trotz Versandgebühren. Doch kaufen kann man es nicht, da der betreffende Händler nicht nach Österreich verschickt. Ein Problem, das in Zukunft nicht mehr bestehen soll. Über die Ländergrenzen hinaus sollen Menschen in der EU online einkaufen können. Das ist der Plan der EU. Sie sollen wie "Einheimische" im Internet behandelt werden, erklärte kürzlich der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip.
Für den heimischen Handelsverband ein begrüßenswertes Vorhaben, doch sieht man auch die Probleme, die die aktuelle Verordnung mit sich bringt. Zwar sieht man die Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen als erstrebenswert, doch die derzeitigen Rahmenbedingungen könnten im Zuge der Verordnung zu einem "Handelshemmnis als zu einer Handelsförderung" führen.
Andere Länder - andere Gesetze
Online-Shops sind mit der internationalen Öffnung auch mit international unterschiedlichen Garantie- und Gewährleistungsansprüchen konfrontiert. Zahlungsmodalitäten, die hierzulande angeboten werden, müssten dann auch für Kunden aus anderen Ländern gelten. Hier befürchtet der Handelsverband ein großes Risiko von Zahlungsausfällen. Hinzu kommt, dass EU-weit Ratenzahlung ermöglicht werden müsse. Ein Risiko, das die Händler laut Handelsverband zu tragen hätten.
Hinzu kommt der finanzielle Aufwand der betrieben werden müsste, um Online-Shops auf diese länderspezifischen Änderungen anzupassen. Dem Handelsverband zufolge wären Händler mit 9000 Euro jährlich konfrontiert. Hinzu kommen weitere 5000 Euro um die Mehrwertsteuer zu administrieren.
Die neue Verordnung gefährde den Online-Handel durch unterschiedliche Steuersysteme, Zustellkosten, differenzierende Konsumentenschutzgesetze. Der Handelsverband unter der Leitung von Rainer Will, vertritt 100 Unternehmen mit Umsätzen von bis zu 16 Milliarden Euro.
Veraltete Konditionen für China
Bevor der Handel mit neuen Vorgaben konfrontiert werde, bräuchte es in diesem Bereich Angleichungen auf ein einheitliches Niveau. Denn auch die unterschiedlichen Zollbestimmungen seien wirtschaftsschädigend. China gelte zum Beispiel aufgrund des Weltpostvertrags aus 1925 noch immer als Entwicklungsland und profitiere beim Handel daher von den günstigen Konditionen.
Die Verordnung sieht im Bereich des grenzüberschreitenden Paketversands ebenfalls Veränderungen vor. Auch im Bereich der Fernsehwerbung oder zu Streaming-Plattformen machte die EU-Behörde Vorschläge.
Noch im Juli soll die Verordnung beschlossen werden und ab 1. Jänner 2017 gelten.