42-Jähriger wegen Mordversuchs zu 18 Jahren Haft verurteilt

Urteil wegen Mordversuchs am Grazer Straflandesgericht.
Urteil wegen Mordversuchs am Grazer Straflandesgericht.APA/ERWIN SCHERIAU
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Der Angeklagte gibt an, seine Frau nur bedroht haben. Er soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein irakischer Asylwerber ist am Dienstag wegen Mordversuchs, Vergewaltigung, schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung in Graz zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Opfer seiner Taten soll in erster Linie seine Exfrau gewesen sein, die sich von ihm wegen seiner Gewalttätigkeiten trennte. Der Beschuldigte war nur zu den Drohungen geständi, er kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Geschworenengericht (Vorsitz: Michaela Lapanje) gestanden verkündete das Urteil Dienstagabend.

Die Ehe zwischen dem 42-Jährigen und seiner Frau war 1999 arrangiert worden, laut Ankläger betrachtete er sie stets als seinen "Besitz". In den folgenden Jahren soll der Iraker seine Ehefrau geschlagen, vergewaltigt und immer wieder bedroht haben. 2012 hatte sie genug und flüchtete mit den beiden Kindern in die Türkei, wo sie sich scheiden ließ. Er fand sie, fuhr mit der Tochter nach Österreich und zwang seine Frau auf diese Weise, nachzukommen, andernfalls würde sie das Mädchen nie wieder sehen.

Streit eskalierte

Im August vergangenen Jahres eskalierte ein Streit in der Wohnung in Graz. Der Mann soll mit einem Küchenmesser auf die Frau losgegangen sein und Anstalten gemacht haben, sie in den Hals zu schneiden. Der damals 15-jährige Sohn ging dazwischen, das achtjährige Mädchen rannte auf den Balkon. Die Mutter flüchtete schließlich mit den Kindern und ging zur Polizei, der Mann wurde festgenommen.

Der 42-Jährige erklärte, das sei alles nur ein Racheakt seiner Exfrau, weil er seit 20 Jahren eine Geliebte habe. Er habe sie noch nie geschlagen und schon gar nicht vergewaltigt oder bedroht. Sie hätten gemeinsam den Entschluss gefasst, zuerst in die Türkei und dann nach Österreich zu gehen. Lediglich einige Drohungen gab er zu. Laut Sachverständigen liegt bei dem Angeklagten eine Störung der Impulskontrolle vor, die zu einer seelischen und geistigen Abartigkeit höheren Grades führe.

(APA)

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