„Pokémon Go“: Flashmob in Wien

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JAPAN-US-IT-NINTENDO-POKEMON-LIFESTYLEAPA/AFP/KAZUHIRO NOGI
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Tausende Fans des Smartphone-Spiels gehen am Samstag gemeinsam auf Monsterjagd in der Innenstadt. Im Stephansdom ist die Suche nach Pikachu und Co. aber verboten.

Wien. Die vielen Touristen werden sich am Samstag die Wiener Innenstadt mit möglicherweise Tausenden Wienern teilen, die konzentriert auf ihre Smartphones blickend durch die Straßen streifen: Grund ist der erste sogenannte Pokéwalk, bei dem Fans des neuen Smartphone-Spiels „Pokémon Go“ gleichzeitig versuchen, Pikachu, Fynx und die anderen Pokémon-Monster in den Straßen der Innenstadt zu fangen. Treffpunkt ist um 14.30 h (und nicht wie ursprünglich geplant um 18 h) auf dem Stock-im-Eisen-Platz neben dem Stephansplatz. Dompfarrer Toni Faber hat Medienberichten zufolge vorsorglich das „Pokémon Go“-Spielen im Stephansdom untersagen lassen.

Spätestens mit dem heutigen Pokéwalk ist der große Hype um das neue Smartphone-Spiel, das die Helden des 1990er-Nintendo-Klassikers wieder auferstehen lässt, im Wiener Stadtbild nicht mehr zu übersehen – und das, obwohl die App in Österreich offiziell noch gar nicht verfügbar ist. Bei dem Spiel, das die Anime-Monster dank Augmented-Reality-Technologie scheinbar in der echten Welt auftauchen lässt, bewegt man sich mit gezücktem Smartphone durch die Straßen und kann dabei (mittels Handykamera und GPS) die Pokémon-Animes einfangen. Landmarks im (echten) Stadtbild wie Denkmäler werden zu „Pokéstops“ im Spiel, in denen man seine Vorräte auffüllen kann. Bedeutendere Gebäude der Stadt werden zu „Arenen“, in denen man gegen andere Spieler kämpfen kann.

Da die App mitunter vom Straßenverkehr ablenkt (in anderen Ländern gab es bereits Unfälle), hat das Bundeskriminalamt ein – erstaunlich humorvolles – Posting („Wir fahnden nach Pikachu und dem Rest der Pokémon-Bande!“) online gestellt, in dem es davor warnt, während des Auto- oder Radfahrens auf Pokémonjagd zu gehen. Auch der Arbö warnt vor der erhöhten Unfallgefahr. (mpm)

(Print-Ausgabe, 16.07.2016)

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