Lehrerdienstrecht: Lange Fristen bringen Kosten

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Bis die Reform in allen Schulen ankommt, wird es bis 2060 dauern. Bis dahin müssen weiter viele fixe Überstunden bezahlt werden.

Bis die Reform des Lehrerdienstrechts, die vor inzwischen drei Jahren beschlossen wurde, an allen Schulen ankommt, wird es laut Rechnungshof bis 2060 dauern. Für Junglehrer ist das neue Dienstrecht nämlich erst ab Herbst 2019 Pflicht - und freiwillig hat es bisher kaum ein AHS- oder BMHS-Lehrer gewählt. Das bringt mehr Verwaltungsaufwand - und weniger Einsparungen.

Durch die lange Übergangsfrist werde "die vollständige Umstellung auf das neue Dienstrecht erheblich hinausgezögert", kritisiert der Rechnungshof in dem am Freitag veröffentlichten Bericht. Demnach haben sich 2014/15 gerade einmal drei Prozent der Neo-Bundeslehrer (48 von 1477) freiwillig für das neue Modell entschieden. Lehrer, die bereits unterrichten, haben keine Umstiegsmöglichkeit.

Die schleppende Umsetzung führt zu mehr Verwaltungsaufwand (weil altes und neues Dienstrecht lange parallel laufen) sowie mehr Personalbedarf (plus 511 Vollbeschäftigungsäquivalente). Die finanziellen Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrechts ab Herbst 2015 hätte man bis 2060 rund 2,19 Milliarden Euro einsparen können. Wegen der Übergangsfrist sei nun allerdings nur mit gut der Hälfte der Einsparungen zu rechnen: mit 1,12 Milliarden Euro.

Problem fix eingeplante Überstunden

Einer der Hintergründe: die fix eingeplanten Überstunden, die zur Hälfte aus dem komplizierten Bundeslehrerdienstrecht entstehen. Weil dieses je nach Fach unterschiedliche Lehrverpflichtungen vorsieht, unterrichten Lehrer in der Praxis zwischen 17,14 und 26,67 Wochenstunden. Da in der Regel keine Auslastung eines Lehrers von genau 100 Prozent möglich ist (niemand kann 0,14 bzw. 0,67 Stunden unterrichten), fallen automatisch Überstunden an. Ohne Übergangsfrist hätten diese Dauermehrdienstleistungen fast um die Hälfte reduziert werden können.

Doch auch am neuen Dienstrecht übt der Rechnungshof Kritik: Zwar gibt es hier eine generelle Unterrichtsverpflichtung von 24 Wochenstunden (davon mindestens 22 im Klassenzimmer) für alle Lehrer. In bestimmten Fächern in der Oberstufe sind die Stunden aber wie bisher mehr wert. In der Praxis muss ein Lehrer mit Fächern wie Deutsch oder Mathematik deshalb nur 20 bis 22 Stunden unterrichten. Außerdem bringe das neue Dienstrecht eine höhere Lebensverdienstsumme, obwohl nur die Unterrichtsverpflichtung und nicht die Gesamtarbeitszeit erhöht wurde.

Lehrverpflichtung für alle anheben

Bemängelt wird außerdem, dass die Regierung "die Möglichkeit (...) außer Acht gelassen" habe, die Lehrverpflichtung im alten Dienstrecht und damit für alle schon an den Schulen unterrichtenden Lehrer auf den Durchschnittswert des neuen Dienstrechts (21,36 Wochenstunden) anzuheben. Mit dieser Maßnahme hätte man 2365 Lehrer einsparen können, rechnet der Rechnungshof vor.

Seine Empfehlungen für die Zukunft: Die Übergangfrist für das neue Dienstrecht soll verkürzt werden. Dieses sollte Lehrer außerdem verpflichten, ihre (im Gehalt berücksichtigten) Vor- und Nachbereitungszeiten zu dokumentieren. Nach einer Evaluierung sollten dann auch die Fächervergütungen entsprechend angepasst werden.

Änderungsbedarf sieht der Rechnungshof außerdem bei den Beratungsstunden, von denen bis zu zwei in die Lehrverpflichtungen eingerechnet werden können: Gibt es hier weniger Bedarf, sollen die vorgesehenen Wochenstunden auch für (Förder-)Unterricht eingesetzt werden können.

(APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.