Schreiben wir das schöne Wetter in die Verfassung

(c) FABRY Clemens
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Die Meteorologen sollen mit eisernem Besen den Himmel wieder lückenlos aufklären.

Es ist schon so oft darüber geschrieben worden, dass Menschen gern über das Wetter jammern, dass man das wirklich nicht noch einmal aufwärmen muss (das Thema, nicht das Wetter). Noch dazu, wo es ja eine ganz einfache Möglichkeit gäbe, schlechtes Wetter einfach abzuschaffen. Man müsste es nur in die Verfassung schreiben, vielleicht eingeleitet mit den Worten „Liebes Christkind“. Und schon würde das Wetter an den Grenzen der Republik innehalten, sich der Verwaltungsübertretung besinnen, die es mit einem Grenzübertritt begehen würde, und das mitgebrachte Adriatief ganz einfach über Slowenien abladen, ehe es sich mit sonnigem Lächeln ins Land wagt. Parallel dazu müsste man natürlich noch die Strafen für schlechtes Wetter erhöhen, falls es sich doch einmal überlegen sollte, mit dunklen Wolken und Schneeregen im Gepäck einreisen zu wollen. Die Aussicht auf eine hohe Geldstrafe oder gar ein paar Wochen Dunkelhaft wird jeden eisigen Nordostwind zweimal überlegen lassen, ob er sich drübertraut.

Allerdings wenden Kritiker ein, dass man das schlechte Wetter nicht auf nationaler Ebene lösen wird können. Hier müsse schon dort angesetzt werden, wo das Wetter entsteht. Ein Islandtief also schon abfangen, ehe es sich in Bewegung setzt. Dafür Anreize setzen, dass das Azorenhoch öfter vorbeischaut. Wetter braucht Kontrolle, das könnte auch das Versprechen sein, mit dem sich ein Wahlkampf erfolgreich bestreiten ließe. Es muss endlich einmal gearbeitet werden, müsste man den Meteorologen dann entgegenschmettern, die sich in ihrer Rolle als Verkünder so gut gefallen, aber nie über ihren Schatten springen und tatsächlich eingreifen. Die Menschen haben ein Recht auf schönes Wetter. Mit eisernem Besen sollten all die Wetterfritzen die schwarzen Wolken vom Himmel fegen, bis er lückenlos aufgeklärt ist. Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.

E-Mails an:erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2016)

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